Anstoss für die Änderung des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRG) war eine im Februar 2018 überwiesene Motion der SP-Fraktion, die auf eine Beschleunigung von Beschwerdeverfahren in baurechtlichen Angelegenheiten hinzielte. In Erfüllung der Motion sah der Regierungsrat vor, die Vorschriften über die Erstreckung und über den Stillstand von Fristen im VRG, die für alle Verwaltungsverfahren gelten, anzupassen.
Traktandum 7
Änderung des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege