Der Landsgemeinde wird der Beitritt zu zwei interkantonalen Konkordaten beantragt: dem Gesamtschweizerischen Geldspielkonkordat und der Interkantonalen Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Geldspielen. Diese ersetzen zwei bisherige Konkordate.
Traktandum 13
A. Beitritt zum Gesamtschweizerischen Geldspielkonkordat
B. Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Geldspielen