Traktandum 10

Änderung des Einführungsgesetzes zu den Bundesgesetzen über die Landwirtschaft, über das bäuerliche Bodenrecht und über die landwirtschaftliche Pacht

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Fridolin Marti, Glarus, beantragt, Artikel 3 Absatz 1 sei nicht aufzuheben. Vor 20 Jahren sei das Düngeverbot auf den Alpen extra ins Gesetz genommen worden. Dort gehöre es auch hin: Wenn er wissen wolle, wie man zu düngen habe, wolle er das im Landwirtschaftsgesetz lesen.  

 

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Hans-Heinrich Wichser, Braunwald, bittet um unveränderte Zustimmung. Die Streichung des Artikels zum Alpdüngerverbot sei eine Verwesentlichung, da Bundesvorschriften es regeln.