Traktandum 8

Änderung des Einführungsgesetzes zum Tierschutzgesetz und zum Tierseuchengesetz

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Rafaela Hug, Schwanden, stellt den Abänderungsantrag, die Artikel 26a und Artikel 30 Absatz 1, ersatzlos zu streichen. Die obligatorischen Ersthundehalterkurse brächten nichts und verursachten unnötige Kosten. Der Bund habe diese ebenfalls wieder abgeschafft. Glarner Pudel und ihre Besitzer seien sicher nicht gefährlicher als ihre ausserkantonalen Pendants. 

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Remo Goethe, Glarus, unterstützt den Änderungsantrag Hug, die Ersthundehalter-Kurspflicht zu streichen. Was wäre etwa mit Zuzügern aus anderen Kantonen? Die vorgesehenen Hundekurse seien viel zu kurz, um etwas zu bringen, so sehe es das Bundesamt für Veterinärwesen. Er sei für gute, freiwillige Kurse, lehne aber ein Obligatorium ab.

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Regierungsrat Rolf Widmer erklärt, dass entbürokratisiert werde, etwa bei Mehrhundehaltungen. Man wolle aber Bewährtes behalten. Leute, die erstmals einen Hund halten, sollten eine Ausbildung machen. Es gehe nicht nur um Pudel, es gebe auch gefährliche Hunde und den Anspruch der Gesellschaft auf Sicherheit.

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Emil Küng, Obstalden, will die Vorlage unverändert annehmen. Die Ersthundehalterkurse seien eine zweckmässige Regelung. Man solle nicht nur die Sichtweise der Hundebesitzer einnehmen, so der Präsident der vorberatenden Kommission im Landrat. Die Gesellschaft profitiere von erhöhter Sicherheit durch die Kurse. Und auch die Hunde profitierten von einem Halter, der einen Kurs absolviert habe.