Q&A Landsgemeinde 2020

Absatz

Fragen und Antworten zur Landsgemeinde 2020

(Stand 15. Juli 2020, ergänzt am 14. August 2020)

Im Vorfeld der Landsgemeinde 2020 wurde die Bevölkerung über die Durchführung nachfolgend informiert. 

Mit Beschluss des Regierungsrates vom 25. August 2020 wurde die Landsgemeinde aufgrund der COVID-Situation im Kanton Glarus abgesagt. 

Generelle Fragen zur Landsgemeinde

Wird die Landsgemeinde durchgeführt?
In einem Grundsatzentscheid hat sich der Regierungsrat am 2. Juli 2020 dafür entschieden, die Landsgemeinde nach Möglichkeit durchzuführen. Der Regierungsrat entscheidet aufgrund der pandemischen Entwicklung (Coronavirus-Fallzahlen) kurz vor der Landsgemeinde über die definitive Durchführung.

Weshalb wurde der Durchführungsbeschluss just in dem Moment gefällt, als die Fallzahlen in der Schweiz wieder zu steigen begannen?
Der Regierungsrat hat seinen grundsätzlichen Durchführungsbeschluss aufgrund der rechtlichen Lage und nicht aufgrund der aktuellen pandemischen Situation im Moment des Entscheides gefällt. Der Regierungsrat entscheidet aufgrund der pandemischen Entwicklung (Coronavirus-Fallzahlen) kurz vor der Landsgemeinde über die definitive Durchführung.

Riskiert der Regierungsrat mit der Durchführung der Landsgemeinde einen neuen Infektionsherd?
Sofern alle Hygiene- und Schutzmassnahmen strikt von allen Teilnehmern eingehalten werden und alle sich krank fühlenden Personen zuhause bleiben, sollte von der Landsgemeinde keine Gefahr ausgehen. Den definitiven Entscheid über die Durchführung der Landsgemeinde fällt der Regierungsrat aufgrund der pandemischen Entwicklung (Coronavirus-Fallzahlen) kurz vor der Landsgemeinde. Der Regierungsrat hat in Abstimmung mit den Experten Kriterien festgelegt, an denen sich der Entscheid über eine Absage zu orientieren hat.

Wie sieht das Hygiene- und Schutzkonzept rund um die Landsgemeinde aus?
Das Hygiene- und Schutzkonzept wurde mit dem Bundesamt für Gesundheit abgesprochen und am 2. Juli 2020 kommuniziert. Es wird seither weiter verfeinert.

Fragen zur Durchführung der Landsgemeinde

Weshalb wird die Landsgemeinde wegen der Pandemie nicht ausnahmsweise an der Urne durchgeführt?
Die Verfassung des Kantons Glarus sieht keine Urnenabstimmungen vor. Abänderungs- oder Rückweisungsanträge, wie sie dem Glarner Souverän bei Landsgemeindegeschäften zustehen, können an der Urne nicht gestellt werden.

Gibt es eine minimale Anzahl Teilnehmende, welche die Entscheidungsfähigkeit der Landsgemeinde bestimmen?
Nein. Eine Stellvertretungsregel gibt es an der Landsgemeinde im Übrigen nicht. Stimmberechtigte können sich bei der Stimmabgabe im Ring nicht vertreten lassen. Sie müssen persönlich anwesend sein.

Wie müssen sich die Fallzahlen entwickeln, damit die Landsgemeinde mit verschärftem Schutzkonzept durchgeführt wird?
Es dürfen nicht mehr als 10 nicht miteinander verknüpfte, positive Befunde im Glarnerland in den zwei Vorwochen vor der Landsgemeinde dokumentiert sein. In diesem Fall findet die Landsgemeinde statt, allerdings ohne Einzug in den Landsgemeindering.

Was sind miteinander verknüpfte Fälle?
Unter miteinander verknüpften Fällen werden Fälle verstanden, wo sich entweder das Coronavirus innerhalb einer Familie oder z. B. in einem Alters- oder Pflegeheim ausgebreitet hat.

Gibt es Corona-Fälle, die nicht berücksichtigt werden beim Entscheid, ob die Landsgemeinde durchgeführt wird oder nicht?
Falls Fälle miteinander verknüpft sind (Familie, Heim), werden sie nur als einzelner Fall gezählt. Andere Einschränkungen (z. B. Stimmberechtigung, Alter, Hospitalisierung usw.) haben keinen Einfluss auf die Zählweise.

Wie müssen sich die Fallzahlen entwickeln, damit die Landsgemeinde für 2020 abgesagt wird?
Wenn mehr als 10 nicht miteinander verknüpfte, nicht lokalisierte, positive Befunde im Glarnerland in den zwei Wochen vor der Landsgemeinde dokumentiert sind, wird die Landsgemeinde 2020 abgesagt.

Welches sind die Kriterien für eine allfällige Verschiebung der Landsgemeinde um eine Woche?
Die Entwicklung der Pandemie führt zu keiner Verschiebung der Landsgemeinde um eine Woche. Lässt die pandemische Situation die Durchführung am 6. September 2020 nicht zu, wird die Landsgemeinde 2020 ganz abgesagt. Gleich wie bei jeder Landsgemeinde könnte allerdings die mutmassliche Wetterentwicklung eine Verschiebung der Landsgemeinde nach sich ziehen.

Generelle Fragen zu Gästen, Rahmenprogramm und Ring

Wer kann — ausser Stimmberechtigten — an der Landsgemeinde teilnehmen?
Eine gegenüber den Vorjahren verkleinerte Anzahl von Vertretern aus Bund und Gastkantonen sowie akkreditierte Pressevertreter. Kinder und Jugendliche aus dem Kanton Glarus dürfen ebenso teilnehmen, ab 12 Jahren gilt ebenfalls eine Maskentragpflicht. Weiteren Gästen wird kein Zutritt gewährt, es werden keine Gästekarten verteilt. Für Besucher stehen keine Gästetribünen zur Verfügung. Nicht stimmberechtigte Personen — ausser die Glarner Kinder und Jugendlichen — werden gebeten, die Landsgemeinde nicht zu besuchen.

Gibt es ein Rahmenprogramm zur Landsgemeinde?
Der traditionelle Flohmarkt am Landsgemeinde-Samstag und der Markt am Sonntag entfallen. Ein begrenztes gastronomisches Angebot ist vorhanden.

Wird der Ring (die Tribüne für die Stimmberechtigten) aufgestellt, also die Landsgemeinde im Ring stattfinden?
Ja.

Spielt die Harmoniemusik?
Ab 08.45 Uhr spielt die Harmoniemusik im Landsgemeindering. Es findet kein grosser Einzug mit Musik statt.

Generelle Fragen zu Anreise und Zugang zur Landsgemeinde

Wie soll man anreisen?
Für die Anreise zur Landsgemeinde ändert sich nichts. Im öffentlichen Verkehr gilt voraussichtlich noch immer die Schutzmaskenpflicht. Angehörigen von Risikogruppen wird empfohlen, den öffentlichen Verkehr zu meiden.

Muss man früher kommen?
Weil bei jedem Landsgemeindeteilnehmer beim Eingang in den Ring die Körpertemperatur gemessen wird, empfiehlt es sich, eine Stunde vor Beginn der Landsgemeinde in Glarus einzutreffen und sich direkt in den Ring zu bewegen. Auf dem Weg in den Ring finden sich verschiedene Abgabestellen für Masken und Desinfektionsmittel (Vorweisen des Stimmrechtsausweises auf Verlangen).

Wird die Kantonsstrasse in Glarus zwischen Spielhof und Stadthof am Landsgemeindesonntag wie üblich für den Verkehr gesperrt?
Ja. In dieser verkehrsfreien Zone werden sich die Abgabestellen für die Masken und das Desinfektionsmittel befinden. Es wird aufgrund des erwarteten Andrangs dringend empfohlen, in diesem Bereich am Landsgemeindesonntag vor und nach der Landsgemeinde eine Schutzmaske zu tragen.

Kein Stimmrechtsausweis – was ist zu tun?
Wer keinen Stimmrechtsausweis erhalten hat oder diesen nicht mehr findet, kann sich bei der Kanzlei der Wohngemeinde ein Duplikat beschaffen. Es werden am Landsgemeindesonntag keine Duplikate ausgestellt.

Ist der Landsgemeinde-Platz (Zaunplatz) während der Landsgemeinde abgesperrt?
Ja, der Zaunplatz ist komplett eingezäunt und kann von den Stimmberechtigten, Medienvertretern und Gästen nur über vier Eingänge betreten werden.

Von wo aus kann man den Landsgemeinde-Platz betreten?
Die Zugänge zum Landsgemeindering werden auf die Gemeinden aufgeteilt. Die Stimmberechtigten müssen die für ihre Wohngemeinde reservierten Zugänge benutzen:

  • Glarus Nord: Zaungasse und Schwertgasse
  • Glarus Süd: Central-Garage 
  • Glarus: Marktgasse/Zaunstrasse (bei der Glarner Kantonalbank)
Landsgemeindeplatz
Die Zugänge zum Ring sind nach Gemeinden aufgeteilt. Toiletten befinden sich am nördlichen und südlichen Ende des Zaunplatzes.

Gibt es sanitäre Anlagen beim Ring?
Ja. Toilettenwagen befinden sich am Eingang Marktgasse und bei der Central-Garage. Die Maskentragpflicht gilt auch in den Toilettenwagen.

Gibt es spezielle Sektoren, wo sich die Landsgemeinde-Teilnehmer aufhalten müssen?
Es gibt nur spezielle Sektoren für gefährdete Personen. Die übrigen Teilnehmenden können sich frei im Ring bewegen, sind aber angehalten, möglichst wenig zu zirkulieren. Auch gilt es trotz Maskenpflicht, womöglich Abstand zueinander zu halten.

Generelle Fragen zu Schutzmassnahmen

Wie sieht das Hygiene- und Schutzkonzept rund um die Landsgemeinde aus?
Das generelle Hygiene- und Schutzkonzept wurde mit dem Bundesamt für Gesundheit abgesprochen und am 2. Juli 2020 kommuniziert.

Welche Schutzmassnahmen muss ich beachten, um an der Landsgemeinde teilnehmen zu können?
Schutzmaske tragen, Hygienevorschriften beachten (insb. Hände waschen oder desinfizieren). Abstand wo möglich einhalten, Körperkontakt (z. B. Händeschütteln) vermeinden.

Sind Handwaschgelegenheiten oder Desinfektionsmittelspender vorhanden?
Den Stimmberechtigten wird auf dem Weg zum Zaunplatz und beim Eingang zum Ring von Zivilschutzleistenden ein Set mit Schutzmaske und Desinfektionsmittel abgegeben. Es werden zusätzliche Desinfektionsmittelspender im und um den Ring aufgestellt.

Fragen zu Temperaturmessungen und Symptomen

Wird den Landsgemeinde-Teilnehmenden beim Eintritt die Körpertemperatur gemessen?
Ja.

Weshalb wird die Temperatur gemessen?
Um das Risiko zu verringern, dass möglicherweise Infizierte in den Ring gelangen und für weitere Ansteckungen sorgen.

Wie wird den Landsgemeinde-Teilnehmenden beim Eintritt die Körpertemperatur gemessen?
Mittels Infrarot-Fieberkameras, wie sie z. B. auf dem Flughafen Zürich im Einsatz sind. Kontaktlose Messung; Messgenauigkeit 0,1 Grad.

Wer führt bei den Landsgemeinde-Teilnehmenden die Temperatur-Messungen durch?
Angehörige des Zivilschutzes.

Wie lange dauert so eine Temperaturmessung?
Wenige Sekunden.

Wie hoch darf die Körpertemperatur maximal sein, damit jemand an der Landsgemeinde teilnehmen kann?
38,0 Grad Celsius.

Was passiert, wenn der Fieberscanner bei einer Person eine Temperatur von 38° oder mehr anzeigt?
Der betroffenen Person wird der Zutritt zum Ring verwehrt. Wer mit dieser Wegweisung nicht einverstanden ist, kann im Rathaus oder im Zaunschulhaus einen Arzt konsultieren, der allenfalls mit Unterschrift und Stempel auf den Stimmrechtsausweis dem Stimmberechtigten eine Zutrittsgenehmigung erteilen kann.

Bei welchen Symptomen soll man gar nicht erst kommen?
Fieber, Fiebergefühl, Halsschmerzen, Husten (meist trocken), Kurzatmigkeit, Muskelschmerzen, plötzlicher Verlust des Geruchs- und/oder Geschmackssinns. Mehr dazu auf der Seite des Bundesamtes für Gesundheit. Personen mit für das Coronavirus typischen Symptomen können weggewiesen werden.

Fragen zu Schutzmasken

Müssen alle Teilnehmer an der Landsgemeinde eine Schutzmaske tragen?
Ja. Masken werden an den Eingängen zur Verfügung gestellt. Es können jedoch auch eigene Masken getragen werden, sofern sie den Vorschriften entsprechen.

Warum ist das Tragen einer Maske sinnvoll?
Das Tragen einer Hygiene- oder industriell gefertigten Stoffmaske in der Öffentlichkeit dient in erster Linie zum Schutz von anderen Personen, da eine infizierte Person bereits zwei Tage vor Auftreten der Symptome ansteckend sein kann, ohne es zu wissen. FFP2- und FFP3-Masken ohne Filter gewährleisten nebst dem Fremd- auch einen Eigenschutz. Deshalb bieten sich diese für Angehörige der Risikogruppen an.

Werden Schutzmasken abgegeben?
Den Stimmberechtigten wird auf dem Weg zum Zaunplatz und beim Eingang zum Ring von Zivilschutzleistenden ein Set mit Hygienemaske und Desinfektionsmittel abgegeben. Für Angehörige der Risikogruppen und auf Verlangen werden FFP2-Schutzmasken abgegeben. Das Tragen von FFP2-Schutzmasken über eine längere Zeitdauer kann anstrengend sein.

Wie viele Schutzmasken werden pro Person abgegeben?
Grundsätzlich eine Hygienemaske. Zusätzlich erhalten Angehörige der Risikogruppen oder weitere Personen auf Anfrage eine FFP2-Maske.

Gibt es Vorschriften zur Beschaffenheit der Schutzmasken?
Erlaubt sind Schutzmasken, wie sie das Bundesamt für Gesundheit empfiehlt:

  • Hygienemasken / medizinische Gesichtsmasken
  • Industriell gefertigte Textilmasken
  • Atemschutzmasken (FFP2 und FFP3, jeweils ohne Filter)

Selbstgefertigte Masken, Schals usw. sind nicht erlaubt. Sie bieten keinen zuverlässigen Schutz. Auf der Website des Bundesamtes für Gesundheit finden sich weitere Informationen zu Schutzmasken.

Was muss ich beim Anziehen der Schutzmaske beachten?

  • Anwendung: Wichtig ist, dass die Maske Nase und Mund immer bedeckt. Vor dem Anziehen und nach dem Ausziehen der Maske die Hände waschen oder desinfizieren. Maske nur am elastischen Band berühren. Die Maske ist gut zu befestigen, damit zwischen dem Gesicht und der Hygienemaske möglichst keine Lücken entstehen.
  • Einmaliger Gebrauch:  Hygienemasken sollten nur einmal gebraucht werden, da sie nach einem Gebrauch allenfalls kontaminiert sind. Textilmasken hingegen können mehrmals an einem Tag benutzt werden. Sie sind nach Angaben des Herstellers waschbar.
  • Dauer: Eine Maske kann bis zu vier Stunden getragen werden. Durchfeuchtung der Maske beachten — je feuchter die Maske, desto reduzierter die Schutzwirkung.
  • Entsorgung: Hygienemasken können in den rund um den Ring aufgestellten Abfalltonnen entsorgt werden. Darauf achten, dass die gebrauchte Maske mit nichts anderem in Berührung kommt, ausser mit anderem Abfall. Hände waschen oder desinfizieren, nachdem eine gebrauchte Maske berührt wurde.

Auf der Website des Bundesamtes für Gesundheit finden sich weitere Informationen zu Schutzmasken.

Werden auch selbstgebastelte Schutzmasken akzeptiert?
Nein. Erlaubt sind Schutzmasken, wie sie das Bundesamt für Gesundheit empfiehlt:

  • Hygienemasken/medizinische Gesichtsmasken
  • Industriell gefertigte Textilmasken
  • Atemschutzmasken (FFP2 und FFP3, jeweils ohne Filter)

Selbstgefertigte Masken, Schals usw. sind nicht erlaubt. Auf der Website des Bundesamtes für Gesundheit finden sich weitere Informationen zu Schutzmasken.

Werden Schutzmasken abgegeben?
Den Stimmberechtigten wird auf dem Weg zum Zaunplatz und beim Eingang zum Ring von Zivilschutzleistenden ein Set mit Hygienemaske und Desinfektionsmittel abgegeben. Für Angehörige der Risikogruppen und auf Verlangen werden FFP2-Schutzmasken abgegeben. Das Tragen von FFP2-Schutzmasken über eine längere Zeitdauer kann anstrengend sein.

Maskentypen
Die beiden Maskentypen: Links Hygienemaske, rechts FFP2-Maske.

Wie viele Schutzmasken werden pro Person abgegeben?
Grundsätzlich eine Hygienemaske. Zusätzlich erhalten Angehörige der Risikogruppen oder weitere Personen auf Anfrage eine FFP2-Maske.

Gibt es Dispensmöglichkeiten (z. B. medizinisch indiziert) für Schutzmasken?
Nein.

Dürfen Votanten ohne Schutzmasken sprechen?
Ja, aber vor und nach ihrem Votum müssen sie eine Maske tragen.

Was müssen Bartträger beachten?
Bartträger werden darauf hingewiesen, dass die Schutzwirkung von FFP2-Masken durch den Bartwuchs reduziert wird. Wichtig ist, dass die Maske Nase und Mund bedeckt.

Wo können gebrauchte Schutzmasken entsorgt werden?
Es werden auf dem ganzen Gelände um den Ring zusätzliche Abfallbehälter aufgestellt werden.

Fragen zu den politischen Geschäften der Landsgemeinde

Welche Geschäfte müssen auf die Landsgemeinde 2021 verschoben werden, falls die Landsgemeinde 2020 abgesagt wird?
Findet die Landsgemeinde 2020 nicht statt, so werden sämtliche Geschäfte auf die Landsgemeinde 2021 verschoben, mit folgenden Ausnahmen:

  • Wahl des Landammanns und des Landesstatthalters
  • Festsetzung des Steuerfusses für das Jahr 2021
  • Kantonales Geldspielgesetz
  • Beitritt zum Gesamtschweizerischen Geldspielkonkordat sowie Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Geldspielen

Diese Geschäfte werden dem Landrat zur Beschlussfassung unterbreitet. Die nächste Landsgemeinde muss die Entscheide des Landrates jedoch bestätigen.