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Die Landsgemeinde ist die Versammlung der stimmberechtigten Landeseinwohner und oberstes Organ des Kantons. Sie nimmt noch einige wenige Wahlen vor: den Landammann und den Landesstatthalter aus dem Kreis der an der Urne gewählten Regierungsräte und die Richter. Vor allem aber ist sie für Verfassungs- und Gesetzgebung, für die Festsetzung des Steuerfusses und wichtige Sachentscheide zuständig.

Landsgemeinde
Bild Maya Rhyner

Alle Stimmberechtigten haben das Recht, Anträge auf Unterstützung, Abänderung, Ablehnung, Verschiebung oder Rückweisung zu stellen. Dies unterscheidet die Glarner Landsgemeinde von anderen Landsgemeinden und der Urnenabstimmung, an denen das Volk lediglich ja oder nein sagen und keinen unmittelbaren Einfluss auf die kantonale Politik nehmen kann. Jede stimmberechtigte Person kann, ohne Unterschriften zu sammeln, jederzeit zuhanden der Landsgemeinde Anträge einreichen.

Die Landsgemeinde versammelt sich unter freiem Himmel am ersten Sonntag im Mai auf dem Zaunplatz in Glarus. Für interessierte Zuschauer stehen Tribünen zur Verfügung. Die Landsgemeinde wird vom Landammann geleitet, der sich während der Verhandlungen auf das Landesschwert stützt. Er eröffnet sie mit einer Ansprache und vereidigt danach die Stimmberechtigten. Grundlage für die Verhandlungen bildet das Memorial, eine allen Haushaltungen, in denen mindestens eine stimmberechtigte Person wohnt, zugestellte Druckschrift. Aufgrund der Beratungen im Landrat werden darin die Geschäfte dargestellt. Zudem enthält es Budget und Staatsrechnung.

Die Stimmabgabe erfolgt durch das Hochhalten des Stimmrechtsausweises. Die Mehrheit ermittelt der Landammann durch Abschätzen. In zweifelhaften Fällen zieht er vier Mitglieder des Regierungsrates beratend bei und entscheidet danach endgültig und unanfechtbar.