Landsgemeinde vom Sonntag, 5. Mai 2024

Die Glarner Landsgemeinde findet jeweils am ersten Sonntag im Mai statt; in diesem Jahr am 5. Mai 2024 (Verschiebungsdatum 12. Mai). Sie beginnt um 9.30 Uhr. Die Stimmberechtigten treffen sich im Ring auf dem Zaunplatz (auch Landsgemeindeplatz genannt) mitten im Hauptort Glarus. Der Landammann eröffnet und leitet die Landsgemeinde und ermittelt bei Wahlen und Abstimmungen die Mehrheit durch Abschätzen.

Landsgemeinde 2023

Grundlage für die Stimmberechtigten ist das «Memorial für die Landsgemeinde». Es enthält die Traktandenliste und eine Beschreibung aller Geschäfte mit einlässlicher Darstellung und Begründung sowie den Antrag des Landrates (Kantonsparlament). Dieser ist, wenn kein abweichender Antrag gestellt wird, genehmigt. An der Glarner Landsgemeinde haben die Stimmberechtigten das Recht „zu raten, zu mindern und zu mehren“. Das heisst, sie können zu jedem Sachgeschäft das Wort verlangen und Änderungen beantragen. Es sind zudem Anträge auch auf Verschiebung, Rückweisung oder Ablehnung möglich.

Zutritt zum Ring haben nur stimmberechtigte Personen. (Es muss der Stimmrechtsausweis den Kontrollorganen vorgewiesen werden). Im Kanton wohnhafte schulpflichtige oder der Schulpflicht entwachsene, nicht stimmberechtigte Jugendliche dürfen sich unmittelbar neben der Rednerbühne aufhalten. Es ist jedoch den Stimmberechtigten untersagt, Kinder auf den Ring oder die Sitzplätze mitzunehmen. 

Ehrengäste

Ehrengäste des Regierungsrates:

  • Bundesrat Beat Jans, Vorsteher Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD
  • Dr. Yves Rüedi, Bundesrichter Schweizerisches Bundesgericht
  • Regierung des Fürstentums Liechtenstein in corpore
  • Divisionär Rolf A. Siegenthaler, Chef Logistikbasis der Armee
  • Divisionär Willy Brülisauer, Kommandant Territorialdivision 4

Ehrengäste des Landrates: 

Ratsleitung des Kantonsrates des Kantons Obwalden

Gratis mit dem öV an die Landsgemeinde

An der Landsgemeinde 2024, das heisst am 5. Mai (im Verschiebungsfalle am 12. Mai), können alle öV-Angebote im Kanton Glarus (Bahn- und Buslinien inkl. Braunwaldbahn, Basis 2. Klasse) gratis benützt werden.

Die S25, Zug 20527, hält am Sonntag, 5. Mai 2024, um 8.22 Uhr ausserordentlich in Bilten.

Es verkehren keine Extrazüge. 

Der ausserordentliche Halt wird im Online-Fahrplan publiziert.

Bekanntgabe des Entscheides über die Abhaltung der Landsgemeinde

Der Entscheid über die Abhaltung der Landsgemeinde wird von Radio SRF1 in den Frühnachrichten um 7 und 8 Uhr ausgestrahlt und ist auf der Homepage www.gl.ch unter «Aktuelles», abrufbar.

Informationen für Sehbehinderte und Blinde

Für Sehbehinderte und Blinde steht das Memorial auch als Audio-Datei zur Verfügung. Von der Schweizerischen Bibliothek für Blinde, Seh- und Lesebehinderte (SBS) in Zürich wurde das Memorial im internationalen DAISY-Format hergestellt und auf CD verschickt. Die Dokumente können auf speziellen Abspielgeräten, über Computer und auf allen MP3-kompatiblen CD- und DVD-Spielern abgehört werden.

Die Audio-Daten können als ZIP-Datei (178 MB) heruntergeladen werden.

Informationen für Gehörlose

Am Tag der Landsgemeinde steht für Gehörlose ein Dolmetscherdienst zur Verfügung. Von dem Procom Dolmetschdienst werden zwei Dolmetscher anwesend sein. Plätze sind im Ring für Gehörlose reserviert und angeschrieben. 

Kinderhütedienst an der Landsgemeinde

Am Tag der Landsgemeinde findet ab 9.00 Uhr bis zum Ende der Landsgemeinde ein Kinderhütedienst im Kindergarten Erlen in Glarus (für Kinder aus Glarus Süd) und im Kindergarten Löwen in Glarus (für Kinder aus Glarus Nord und Glarus) statt.

Für Einzelheiten verweisen wir auf die Inserate in der Presse.

Informationen für auswärtige Besucherinnen und Besucher

Für nicht stimmberechtigte Interessierte stehen Zuschauertribünen auf dem Zaunplatz zur Verfügung.

Nützliche Hinweise und Tipps für Gäste sind auf der Website der Tourismusorganisation Visit Glarnerland publiziert.

Information für Medienschaffende

Medienschaffende benötigen für den Zutritt in den Landsgemeindering einen Medienausweis der vorgängig zugestellt wird.

Auskunft über die Akkreditierung erteilt die Fachstelle Kommunikation der Staatskanzlei. 

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