Fridolin Marti aus Glarus beantragt, den Begriff der eheähnlichen Lebensgemeinschaften zu streichen. Dieser Begriff habe nichts verloren in diesem Gesetz. Dieser Begriff komme aus der richterlichen Rechtssprechung. Darum nehme man so ein Urteil eines fremden Richters in das Gesetz auf. Die Bürokratie werde ausgebaut, das Steuergeheimnis verletzt und die Gerichte würde mehr beansprucht. Man müsse dann die Wohn-, Tisch- und Bettgemeinschaft untersuchen. Die beamtliche Willkür werde damit immer stärker.
Landrat Emil Küng will am Antrag wie er im Memorial steht festhalten. Diese Paare in eheähnlicher Partnerschaft würden sich in allem unterstützen, also auch beim Krankenkassenprämien bezahlen. Wenn man selber ein betroffenes Paar sei, dürfe man Herr Marti folgen. Sonst solle man aber den Antrag der Regierung unterstützen.
Regierungsrat Rolf Widmer meint, es gehe bei diesem Begriff um Gerechtigkeit. Es könne nicht sein, dass für die Prämienverbilligung der Zivilstand entscheidend sei. Auch andere Kantone hätten ähnliche Regelungen eingeführt. Wichtig sei es aber, die Regelung pragmatisch umzusetzen.