Traktandum 16

Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sozialhilfe
A. Einführung Sozialinspektion, weiterer Anpassungsbedarf
B. Einführung Schulsozialarbeit
C. Anpassung von Rechtserlassen

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Maria-Hanna Paszkowska, Luchsingen, möchte per Antrag die Sozialinspektion aus dem Gesetz streichen. Im kleinen Kanton Glarus sei dies nicht nötig, hier kenne man sich. Sie befürchtet den gläsernen Bürger. Paszowska betont, es gebe im Kanton viel zu wenig Unterstützung für Personen in sozialen Problemlagen. Sie sei geschockt, wenn man stattdessen Geld für einen Sozialinspektor rausschmeissen wolle. In ihrer Rede beschwert sich Paszowka wortreich und lautstark über die Praxis im Sozialbereich und die Glarner Ämter.

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Toni Gisler, Linthal, beantragt, die Einführung der Schulsozialarbeit abzulehnen. Er bestreite nicht, dass sich die Gesellschaft wandelt. Dies zeige sich auch an den Schulen. Die Lehrer würden zunehmend belastet. Er wisse nicht, ob die Schulsozialarbeit diese Probleme lösen könne. Für ihn sei es aber wichtig, dass die Gemeinden und der Kanton finanziell gesund seien. Und hier sei das Nötige vom Wünschbaren – in Gislers Augen die Schulsozialarbeit – zu trennen.  Ausserdem handle es sich bei diesem Thema um ein gesellschaftliches Problem. Um dieses zu lösen, seien alle gefragt. Man müsse sich den Problemen im Umfeld stellen.

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Paul Hösli, Niederurnen, stellt den Antrag, den Teil der Vorlage mit der Schulsozialarbeit zur Überarbeitung zurückzuweisen. Es brauche etwas, aber nicht soviel. Nach der Rückweisung solle die Regierung die Schulsozialarbeit im Bildungsgesetz statt im Sozialhilfegesetz verankern, dort sei sie am passenderen Ort. Die Schulsozialarbeit gehöre schliesslich auf die Gemeindeebene. Die Gemeinden sollten autonom darüber entscheiden können. Dafür seien sie die bessere Instanz als der Kanton. 

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Martin Landolt, Näfels, stellt im Namen der kantonalen BDP den Antrag, die Schulsozialarbeit abzulehnen. Es gehe dabei allein um die Zuständigkeit. Laut ihm sollen die Gemeinden dafür verantwortlich zeichnen. Deshalb solle man das Geschäft nicht zurückweisen, wie Paul Hösli dies verlangt hat, sondern ablehnen. Wenn die Gemeinden zuständig seien, könnten sie massgeschneiderte Lösungen treffen. 

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Vreni Hürlimann, Schwanden, stellt sich hinter die Vorlage des Landrates. Die Erziehung der Kinder in der Familie funktioniere meistens. Wo dies aber nicht der Fall sei, trage die Gesellschaft die Verantwortung. Als Jugendanwältin weist Hürlimann darauf hin, dass viele ihrer Klienten aus schwierigen Verhältnissen stammen. Je früher man das Problem erkenne und entsprechend eingreife, desto besser. Prävention mithilfe der Schulsozialarbeit sei billiger als allfällige Intervention zu einem späteren Zeitpunkt. Ausserdem plädiert Hürlimann für die Angliederung der Schulsozialarbeit beim Kanton.

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Christine Oswald, Näfels, unterstützt den Antrag zur Einführung der Schulsozialarbeit. Als langjährige Lehrerin sei sie davon überzeugt. Die Zeiten hätten sich geändert. Heute seien Lehrer mit anderen Problemen konfrontiert als früher, unter anderem weil die soziale Kontrolle heute weniger eng als früher sei. Wohl seien Lehrer auch heute noch die Bezugspersonen für die Kinder, doch bei grösseren Problemen einzelner Schüler sei Unterstützung durch die Schulsozialarbeit nötig, da der Lehrer für die ganze Klasse da sein müsse. Schulsozialarbeiter seien spezifisch für ihre Arbeit ausgebildet, würden Interventionstechniken kennen und hätten die notwendigen Distanz und Unabhängigkeit.

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Hansueli Zweifel, Glarus, beantragt, der Vorlage unverändert zuzustimmen. Die Vorlage soll nicht verschoben werden, die Schulsozialarbeit soll beim Kanton angegliedert werden. Zweifel kritisiert, dass es wie so oft, wenn es um Kinder geht, nicht mehr um das Wohl derselben geht, sondern um Ideologie. Zweifel spricht als Kinderarzt aus Sicht der Betroffenen. Es gebe Kinder, die keine Anlaufstelle hätten, wenn sie in Not sind. Genau für sie müsse die Schulsozialarbeit da sein.

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Frau Landesstatthalter Marianne Dürst Benedetti, betont, dass es Sinn mache, dass die Schulsozialarbeit beim Kanton angesiedelt sei. Auch der übrige Sozialbereich liege beim Kanton. Sie verweist auf die immens hohen Kosten, welche Platzierungen von Jugendlichen verursachen würden. Könne man dort einsparen, liesse sich die Schulsozialarbeit locker finanzieren. Auch wenn die Jugendlichen dank der Schulsozialarbeit später keine Sozialhilfe beziehen müssten, könne Geld eingespart werden. Da die Kosten im Fall von Platzierungen oder bei der Sozialhilfe beim Kanton anfielen, solle man die Schulsozialarbeit nicht an die Gemeinden delegieren.