Traktandum 9

Änderung des Gesetzes über die Gerichtsorganisation des Kantons Glarus (Kantonalisierung des Schlichtungswesen)

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Kaspar Krieg, Niederurnen, beantragt, die Änderung des Gesetzes abzulehnen. Es werde davon ausgegangen, dass die Prozesse effizienter und somit kostengünstiger gestaltet werden könnten. Das Gegenteil würde aber der Fall sein. Diese Änderung führe zu Überlastungen und Leerzeiten. Die heute gut funtionierenden Strukturen sollten nicht geändert werden. Nicht zuletzt deswegen, weil man die Konsequenzen einer kantonalen Schlichtungsbehörde nicht abschätzen könne.

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Hansruedi Forrer, Luchsingen, beantragt, dem Geschäft zuzustimmen. Die Gemeinden würden durch die neue Organisation entlastet. Er spricht sich aber getreu dem Motto "schlichten statt richten" dafür aus, die Gespräche in einem normalen Büro zu führen, nicht in einem Gericht. Der Gang dorthin sei auch leichter, als der Gang ans Gericht.

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Franz Landolt, Näfels, beantragt, die Gesetzesänderung abzulehnen. Wenn man Niederschwelligkeit und Bürgernähe erzielen wolle, müsse man die heutige Organisation beibehalten. Es sollte einfach ablaufen und dies sei nur möglich, wenn möglichst wenig Juristen involviert seien. Schliesslich gehe es nicht um eine Rechtsprechung, sondern darum, eine Übereinkunft zu finden.

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Martin Laupper, Näfels, bittet die Landsgemeinde den Antrag abzulehnen. Alles solle so belassen werden, wie es derzeit ist. Er verstehe nicht, warum man ein gut funktionierendes Laiensystem aufgeben und durch professionelle Strukturen ersetzen sollte.

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Mathias Vögeli, Rüti, beantragt, die Gesetzesänderung anzunehmen. Es gehe dabei um eine Vereinfachung des gesamten Schlichtungswesens. Es sei wichtig, dass Vermittler unabhängig und neutral entscheiden könnten. Sie sollen schlichten und nicht richten. Mit dieser Änderung können sich die Vermittler schliesslich auf ihre Kerntätigkeit konzentrieren, womit automatisch die Gerichte entlastet würden.

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Mathias Zopfi, Engi, beantragt, dem Antrag des Landrats zu folgen und die Änderung des Gesetzes anzunehmen. Die Gerichte würden unter einer hohen Arbeitsbelastung leiden. Deshalb sei jede Schlichtung, die dann nicht vor Gericht lande, eine echte Entlastung. Die Bürgernähe ginge durch die Änderung nicht verloren. Es würden die gleichen Leute an den Schlichtungsstellen arbeiten, nur nicht mehr im Auftrag der Gemeinden. Ein weiterer Vorteil sei auch, dass es nur noch eine Kontaktnummer für alle Anliegen gebe.