Traktandum 8

Änderung des Gesetzes über die Glarner Kantonalbank

Profile picture for user Maura Hochstrasser, Glarus

Im Namen der SP Glarus beantragt Maura Hochstrasser, dass wie die Kantonalbank wie bisher maximal 45 Prozent des Jahresgewinnes als Dividende ausschüttten darf. Die Regierung beantragt eine Erhöhung auf maximal 60 Prozent des Gewinnes. Der Regierungsrat begründe dies damit, dass der Kanton Glarus so auch von den höheren Dividendenausschüttungen profitieren könne. Die Vergangenheit der GLKB habe aber vor Augen geführt, dass es im Bankengeschäft immer noch grosse Unsicherheiten gebe, gegen die man sich absichern müsse.  

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Marius Twerenbold, Mollis, beantragt den Artikel 25 so zu genehmigen, wie es der Landrat vorgeschlagen hat. Aktionäre wollten Geld verdienen, sie hätten aber auch ein Interesse daran, dass das Unternehmen vital bleibe. Mit einer nachhaltigen Dividendenpolitik könne beiden Interessen Rechnung getragen werden. Mit der Änderung werde lediglich der Spielraum erweitert. Der Kanton sitze zusammen mit den Aktionären im selben Boot. Und das Boot sei nur erfolgreich, wenn alle in die gleiche Richtung rudern würden.

Profile picture for user Landrat Thomas Kistler, Niederurnen

Landrat Thomas Kistler, Niederurnen, unterstützt Antrag von Maura Hochstrasser. Mit mehr Reserven werde die Bank stabiler. Und ein starke Bank brauche Eigenkapital. Man sage, dass die heutigen Aktionäre mehr Dividende erwarten. Der Kanton müsse aber für die Kantonalbank einstehen, egal ob er einziger Aktionär sei oder nicht. Zudem stärke ein höheres Eigenkapital auch den Aktienkurs der Bank, was auch anderen Aktionären zugute komme. 

Profile picture for user Hans Schnyder, Netstal

Hans Schnyder, Netstal, beantragt dem Artikel 25 unverändert zuzustimmen. Regierung und Landrat wollten, dass das letzte Wort an der Generalversammlung gesprochen werde. Und dort sei der richtige Ort. Vor einem Jahr sei es ein wichtiges Argument gewesen, dass die Bank entpolitisiert werden solle. Und jetzt wolle man der Bank schon wieder die Flügel stutzen. So werde die Bank wieder politisiert. Man solle der Kantonalbank gute Rahmenbedingungen geben, damit diese sich gut entwickeln könne.

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Landrat Jacques Marti beantragt im Namen der SP eine Änderung des Artikels 8. Es gehe darum, dass der Regierungsrat nicht die Kompetenz zur Erhöhung  des Aktienkapitals erhalte. Er fordert, dass diese weiterhin in der Kompetenz des Landrats falle. Die Mitspracherechte von Bürgern und Legislative dürften nicht auf Kosten von Verwaltung und Regierungsrat beschnitten werden. Bank und Regierungsrat hätten Angst vor der Diskussion vor einer allfälligen Aktienkapitalerhöhung, dies sei in der Regel kein gutes Zeichen. 

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Landrat Thomas Tschudi, Näfels, sagt, dass nicht nur linke Kreise etwas gegen den Artikel 8 hätten. In diesem Artikel gehe es nur darum, ob die 60 Personen im Landrat über den Fortgang der Glarner Kantonalbank entscheiden könnten oder der Regierungsrat. Man solle dem Landrat die Macht geben, darüber zu entscheiden.

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Landrat Roland Goethe, Glarus, beantragt im Namen des Landrates, die Vorlage unverändert anzunehmen. Alles andere, als dass die Regierung in eigener Kompetenz über die Erhöhung des Aktienkapitals bestimmen könne, funktioniere nicht. Man kaufe die Katze im Sack, wenn man jetzt für eine Verordnung stimme, die erst noch erstellt werden müsse. Damit würde die beschlossene Entpolitisierung der Kantonalbank zunichte gemacht. Heute würden der Regierung nicht 60 Landräte, sondern die 2000 Aktionäre der Kantonalbank auf die Finger schauen. Von der Flexibilisierung der Gewinnausschüttung würden alle Glarner profitieren, nicht nur die Aktionäre. Die Gefahr, zuviel Gewinn auszuschütten, bestehe nicht. Dies, weil die Kantonalbank immer noch einen gewissen Eigendeckungsgrad aufweisen müsse. Er habe vollstes Vertrauen, dass die Regierung verantwortungsvoll mit der Kantonalbank umgehe. 

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Regierungsrat Rolf Widmer, Glarus, ersucht die Landsgemeinde, alle Änderungsanträge abzulehnen. Sicherheit sei immer wichtiger als Rendite bei der Bank. Dazu bekenne sich der Regierungsrat. Im Zweifelsfall werde die Dividendenausschüttung tiefer angesetzt. Zudem habe man ein Sicherheitsventil eingebaut: Wenn die Eigenmittel unter 165 Prozent seien, würden keine Dividenden ausgeschüttet. Im Landrat werde politisch entschieden, auch bei Kapitalerhöhungen. Mit diesem System habe man bei der Bank keine guten Erfahrungen gemacht. Die Landsgemeinde 2009 habe einen sehr radikalen Schnitt gemacht. Nun solle man auch noch diesen kleinen Schritt machen. Die Generalversammlung solle entscheiden können. Er sei der Überzeugung, dass es sowohl eine gute Lösung für die Bank wie auch für die Einwohner des Kantons Glarus sei.