Traktandum 7

Änderung des Gesetzes über das Gesundheitswesen & Änderung des Staatshaftungsrechts

Profile picture for user Anton Bendel aus Niederurnen

Anton Bendel, Niederurnen, stellt den Antrag, den Absatz 2 des Artikels 51a im neuen Gesetz zu streichen. Dieser besagt, dass der Regierungsrat die unabhänige Instanz bezeichnet, welche zuständig ist, ausnahmsweise die Entnahme von Gewebe und Zellen von minderjährigen oder urteilsunfähigen Personen zuzustimmen. Aus Sicht von Bendel ist das ein Rückschritt im Vergleich zum aktuellen Patientenschutzgesetz. Ein Patient soll immer noch selber entscheiden können, ob ihm Organe, Gewebe oder Zellen entnommen werden oder nicht.

Profile picture for user Peter Züst aus Glarus

Peter Züst, Glarus, beantragt, das Traktandum unverändert anzunehmen. Nur das neue Gesundheitsgesetz garantiere eine nachhaltige und qualitativ hochstehende Gesundheitsversorgung. Deshalb empfiehlt er auch den Antrag Landolt abzulehen. Die Notfallversorgung solle schliesslich breit abgestützt sein, damit das Notfallangebot auch funktioniere. Dies sei im neuen Gesundheitsgesetz der Fall.

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Martina Landolt, Näfels, unterstützt den Antrag von Anton Bendel. Zudem stellt sie einen Abänderungsantrag. Ärzte, die keinen Notfalldienst leisten können, sollen keine Ersatzabgabe leisten müssen.

Profile picture for user Rolf Widmer (Regierungsrat)

Regierungsrätin Rolf Widmer, Bilten, möchte, dass die Landsgemeinde beide gestellten Anträge ablehnt. Der Kanton würde vorgegebene Gesetze des Bundes umsetzen. Zudem müssten Ärzte nur in ihrem Fachgebiet Notfalldienste leisten. Und wer dies nicht könne, solle neu dafür eine Ersatzabgabe zahlen.