Traktandum 14

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz betreffend die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten

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Daniela Bösch, Niederurnen, stellt den Antrag, dass weiterhin die Regierung die Höhe der Anteile bei der Verteilung der Lotteriegelder festlegen solle. Dies habe sich bewährt. Sollte der Landrat dafür zuständig sein, befürchtet sie eine Politisierung. Dies hätten die Diskussionen an der Landratsdebatte zum Thema gezeigt. Die Regierung dagegen habe diese Aufgabe immer sehr gut und weitsichtig gemeistert: «never change a winning team», sagt sie.

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Daniel Jenny, Oberurnen, unterstützt in seinem Votum der Abänderungsantrag Bösch. Sport und Kultur dürfen nicht zum Spielball der Politik werden. Genau das passiere aber, wenn der Landrat über die Aufteilung der Lotteriegelder entscheide. Wie seine Vorrednerin will Jenny, dass der Regierungsrat weiterhin die Kompetenz über die Aufteilung der Gelder hat.

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Sepp Kubli, Netstal, beantragt, dem vorliegenden Gesetz zuzustimmen und sämtliche Abänderungsbeiträge abzulehnen. Er sei überzeugt, dass der Landrat das richtige Gremium sei, um sachlich und ausgewogen zu diskutieren und zu entscheiden. Kubli, der für die Sportler redet, wie er sagt, betont die Wichtigkeit eines partnerschaftlichen Umgangs zwischen Sport und Kultur.

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Peter Rothlin, Oberurnen, beantragt der Landsgemeinde, der Vorlage unverändert zuzustimmen. Es gehe um mehr als einen Kompetenzstreit. Es soll eine Debatte über die Verteilung der Lotteriegelder stattfinden – und das im Landrat. Der Regierungsrat wolle dieser Diskussion aus dem Weg gehen. Er aber wolle die Möglichkeit haben, Fragen zur Sache zu stellen.

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Peter Landolt, Näfels, unterstützt den Antrag Bösch. Er verstehe nicht, weshalb der Regierung die Kompetenz über die Aufteilung der Gelder entzogen worden solle. Wenn man die Kompetenz dem Landrat gebe, führe dies zu einem unschönen Verteilkampf und zu Lobbying. Er befürchtet, dass Sport und Kultur gegeneinander ausgespielt würden. Der bisher gehandhabte Schlüssel sei gerecht, weil der Sport im Gegensatz zur Kultur über andere Finanzierungsquellen, wie Jugend und Sport, verfüge. Die Regierung habe den Überblick über die verschiedenen Finanzierungsquellen, die Lotteriegelder seien nur eine davon. 

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Hans-Jörg Marti, Nidfurn, betont, dass die Verteilung der Lotteriegelder eine strategische Frage sei. Und solche würden seit jeher im Landrat beantwortet. Der Regierungsrat sei für operative Belange zuständig. Die Vorlage sei deshalb unverändert anzunehmen. Der Landrat könne die Strategie langfristig vorgeben. Dies sei wichtig. Der Regierungsrat hingegen sei in der Lage, ohne grossen Aufwand, die Richtung zu wechseln. Genau das spreche aber gegen die Vergabe der Kompetenz an den Regierungsrat.

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Rolf Kamm, Schwanden, beantragt im Namen der FDP des Kantons, den Abänderungsantrag Bösch anzunehmen. Sollte der Landrat über die Verteilung entscheiden, würden die Kreise mit dem besseren Lobbying mehr erhalten, ist er überzeugt. Um Verteilkämpfe zu vermeiden, möchte er die Kompetenz bei der Regierung belassen.

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Fridolin Hunold, Glarus, beantragt namens des Landrates der Landsgemeinde, den Abänderungsantrag Bösch abzulehnen. Dieser sei aus der Angst vor einer Änderung des Verteilschlüssels erwachsen. Diese sei unbegründet. Denn auch der Regierungsrat habe angekündigt, den Schlüssel ohnehin zu überprüfen - sollte er denn die Kompetenz dazu erhalten. Ein wichtiges Ziel sei die Schaffung von Transparanz in Sachen Verteilung. Folgerichtig sollten solche Entscheide nicht im stillen Kämmerchen des Regierungsrates, sondern im Landrat gefällt werden.

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Regierungsrätin Christine Bickel, Niederurnen, betont, dass eine Gleichbehandlung nur möglich sei, wenn man den Überblick über alle Finanzquellen habe. Die Regierung würde es sich zutrauen, auch weiterhin über die Verteilung zu entscheiden, sagt sie. Die Landsgemeinde solle aber bestimmen.