Traktandum 10

Änderung des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen an der Urne (Memorialsantrag auf Änderung von Art. 13)

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Landrat Fridolin Hunold, Glarus, spricht sich für die Ablehnung des Antrages der Glarner Jungfreisinnigen aus. Zwar verfolge der Antrag ein gutes Ziel, nämlich mit der Einführung des E-Votings für alle eine bessere Stimmbeteiligung zu erreichen. Die Sicherheitsbedenken würden aber überwiegen. Er fordert, dass zunächst die Erfahrungen nach der Einführung des E-Votings bei Auslandschweizern ausgewertet werden müsse. Er beantragt der Landsgemeinde die Annahme der ursprünglichen Vorlage.

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Olga Shostak, Glarus, stellt namens der Jungfreisinnigen den Antrag, allen Stimmbürgern die elektronische Stimmabgabe zu ermöglichen. Das sogenannte E-Voting solle nicht nur Auslandschweizern offenstehen. In den Kantonen, wo Pilotprojekte existierten, hätten sich diese bewährt. Mit dem E-Voting würde man junge Wähler ansprechen. Ein weiteres Argument für Shostak: Wenn das E-Voting auf nationaler Ebene käme, hätte der Kanton bereits ein Gesetz.

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Laut Regierungsrätin Christine Bickel, Niederurnen, hat man das E-Voting für alle bewusst noch nicht ins Abstimmungsgesetz aufgenommen, da eine Totalrevision anstehe. Mit dem vorliegenden Gesetz werde alles, was unklar war, klar. Deshalb beantragt sie unveränderte Zustimmung.