Durchführung Landsgemeinde 2020

Der Regierungsrat hat die Landsgemeinde 2020 wegen steigenden Fallzahlen aufgrund des Coronavirus abgesagt. Dringliche Geschäfte werden im Landrat behandelt, die übrigen auf die Landsgemeinde 2021 verschoben.

Am 2. Juli 2020 wurde das Coronavirus-Schutzkonzept für die auf den 6. September 2020 verschobene Landsgemeinde publiziert und laufend ergänzt. Als Kriterium, ob die Landsgemeinde überhaupt durchgeführt wird, hatte der Regierungsrat nach eingehenden Beratungen mit Experten und Bundesbehörden einen Grenzwert von 10 miteinander nicht verknüpften Ansteckungsfällen in den zwei Wochen vor der Landsgemeinde festgelegt.

Weltweit zeichnet sich derzeit eine zweite pandemische Welle ab. Auch im Glarnerland stieg die Zahl der Ansteckungen seit Anfang August wieder kontinuierlich. Zwischen dem 10. und 24. August 2020 wurden 16 Personen im Kanton mit positivem Coronavirus-Befund registriert. Die Entwicklung der Fallzahlen, die ungünstige Prognose und die voraussichtlich tiefe Stimmbeteiligung haben den Regierungsrat dazu bewogen, die Landsgemeinde 2020 definitiv abzusagen.

 

Absatz

Dringliche Beschlüsse

Folgende Geschäfte sollen aufgrund ihrer Dringlichkeit oder zur Entlastung der Landsgemeinde 2021 dem Landrat zur Beschlussfassung unterbreitet werden:

Die nächste Landsgemeinde muss diese Entscheide des Landrates noch bestätigen.

​​​Sämtliche anderen im Memorial für die Landsgemeinde 2020 traktandierten Geschäfte können auf die Landsgemeinde 2021 verschoben werden.