Traktandum 10

Änderung des Raumentwicklungs- und Baugesetzes

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Rolf Blumer, Glarus, beantragt, die Vorlage abzuändern. Er beantragt, die Mehrwertabschöpfung auf 20 Prozent festzulegen und das Wort "mindestens" zu streichen. Er befürchtet andernfalls zeitintensive Zusatzschlaufen in der Praxis und viel Zusatzarbeit für die Juristen. Die Politik solle sich hier möglichst zurückhalten und den Bauwilligen gute Rahmenbedingungen lassen. 

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Priska Müller Wahl, Niederurnen, beantragt, die Höhe der Mehrwertabgabe auf mindestens 30 Prozent zu erhöhen. Im Kanton Glarus gebe es viel mehr Rückzonungen als in anderen Kantonen. Einen Teil dieser Rückzonungen müssten die Gemeinde teuer entschädigen. Ausserdem sollten keine Steuergelder für solche Finanzierungen verwendet werden. Schliesslich gehe es bei der Mehrwertabgabe um eine Gewinnabgabe.

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Markus Schnyder, Netstal, beantragt dem Änderungsantrag von Rolf Blumer, Glarus, zu folgen. Auch er will, dass das Wort "mindestens" gestrichen wird. Es verwirre mehr, als es helfe. Eine präzise Regelung würde mehr Klarheit und Verständnis schaffen.

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Toni Gisler, Linthal, beantragt, das Kaufrecht für die Gemeinden zu streichen. Ein Kaufrecht sei kein Kaufvertrag mit gegenseitiger Willensäusserung. Die Eigentums- und Bodenrechte habe man sich während vieler Jahre hart erarbeitet. Ausserdem sei es nicht die Aufgabe des Staates, sich in die Privatangelegenheiten der Bevölkerung einzumischen. 

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Fridolin Luchsinger, Schwanden, beantragt der Gesetzesänderung unverändert zuzustimmen. Werde die Mehrwertabschöpfung gestrichen, würden die Steuerzahler zur Kasse gebeten. Der Mehrwert sei ein politischer Entscheid. Dass ein Teil des Mehrwertes der Öffentlichkeit zukomme, sei schlicht gerecht.  

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Peter Landolt, Näfels, beantragt, die Mehrwertabgabe bei Um- und Aufzonungen zu streichen und das eidgenössische Gesetz nicht ohne Not zu verschärfen. Schon heute würden Grundstücksbesitzer viel Geld zahlen – beispielsweise Grundstücksgewinnsteuer und Vermögenssteuer. Auch wenn man Land verkaufe, fielen bereits viele Kosten an. Die Zeche müssten am Ende die Mieter zahlen. Denn, wenn für Grundstücksbesitzer höhere Kosten entstünden, würden diese auf die Mieter abgewälzt. Geplante Projekte könnten sogar durch die höheren Kosten verhindert werden. Es könne nicht sein, dass jemand, der etwas entwickeln will, erst Geld an die Gemeinde zahlen müsse.

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Christoph Zwicky, Obstalden, beantragt, auf die Pflicht zu verzichten, nachbarschaftliche Abmachungen zum Grenzabstand im Grundbuch einzutragen. Unnötige und aufgezwungene Grundbucheinträge seien zu vermeiden.

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Christian Marti, Schwanden, folgt dem Votum seines Vorredners, Fridolin Luchsinger, Schwanden. Man werde in den kommenden Jahren gezwungen sein, auszuzonen. Es brauche die Mehrwertabgabe, wie sie vom Landrat vorgeschlagen wurde. Weil man sonst die Entschädigung aus Steuergeldern zahlen müsste. Ausserdem habe die Gemeinde Glarus Süd die Mehrwertabschöpfung immer fair gehandhabt.

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Peter Rothlin, Oberurnen, beantragt der Landsgemeinde, das Kaufrecht zu streichen. Beim Kaufrecht gehe es nur um kommerzielle Interessen. Denn im Fall von Schulen oder anderen öffentlichen Gebäuden greife schon heute das Enteignungsrecht. Der Wohnungsmarkt funktioniere heute bereits gut. Wohneigentum stosse auf grosses Interesse und das Horten von Bauland sei nicht so verbreitet wie befürchtet. Bodenbesitzer würden freiwillig bauen, wenn ihnen sinnvolle Projekte geboten würden. Die Leute zum Verkauf zu zwingen, bringe nichts.

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Christian Büttiker, Glarus, bittet die Landsgemeinde, den Antrag von Priska Müller für 30 Prozent zu unterstützen. Die Nutzung von Raum sei immer von öffentlichem Interesse. Mindestens 30 Prozent seien gefordert, weil es bei der Raumplanung nicht um den Eigennutz gehe. Die Entschädigungen an die Gemeinde seien nicht ungerecht. Es gehe um unseren Lebensraum, der gemeinsam gestaltet werden soll.

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Simon Trümpi, Glarus, ist der Ansicht, das Glarnerland brauche ein klares und einfaches Gesetz, welches praktikabel ist. Die Mehrwertabgabe von 20 Prozent solle bei Einzonungen gelten, jedoch nicht bei Auf- und Umzonungen. Ausserdem solle das Kaufrecht gestrichen werden. Es sei einseitig, benachteilige Bürger und greife zu weit ins Eingentum von Privaten ein.

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Hans-Jörg Marti, Haslen, beantragt der Vorlage ohne Änderungen zuzustimmen. Alle Anträge vom Landrat seien anzunehmen. Die Erträge seien ganz klar zweckgebunden - für raumplanerische Massnahmen. Die Richtlinien müssten von den Gemeinden noch ganz klar festgelegt werden, damit es später nicht wie auf einem Basar zu und hergehe. Heute sei es aber unseriös und falsch, sich auf fix 20 Prozent festzulegen.

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Regierungsrat Röbi Marti, Riedern, beantragt, der unveränderten Vorlage zuzustimmen. Es brauche ein Gesetz, das stimmig ist. Es werde Angst geschürt, dass Gemeinden Bürger einfach enteignen könnten. Dies sei aber schlicht unwahr. Es werde Auszonungen geben, die zu entschädigen seien. Dabei zahle entweder jener, der vom Mehrwert profitiere oder die Steuerzahler. Spätestens wenn der Topf leer ist, würden die Steuerzahler zur Kasse gebeten.