Traktandum 12

Memorialsantrag „Mundart im Kindergarten“

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Kaspar Krieg, Niederurnen, macht sich als Fraktionspräsident der SVP des Kantons Glarus natürlich für den eigenen Antrag stark. «Es kann doch nicht sein», findet er, «dass in einem fortschrittlichen Kanton wie unserem die Jungen nicht mehr an der Landsgemeinde teilnehmen können, weil sie die Sprache nicht mehr verstehen.» Mundart sei ein Kulturgut, das auch die fremdsprachigen Kinder lernen sollen. 

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Regula Keller, Ennenda, findet, dass Hochdeutsch auch ein Teil der Schweizer Kultur sei. Somit sei wichtig, dass Kinder mit beidem – Mundart und Hochdeutsch – vetraut würden. Zudem gehöre eine Regelung zum Lehrplan nicht ins Bildungsgesetz. Der Memorialsantrag sei darum abzulehnen.

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Im Namen der SP plädiert Hanspeter Spälti, Netstal, für die Ablehnung des Gesetzes. Durch die Regelung im Lehrplan sei das Ansinnen schon weitgehend erfüllt und umgesetzt. Er gibt zu bedenken, dass die Kinder sowieso diejenige Sprache reden dürften, welche sie möchten. Die Regelung gelte nur für die Kindergärtnerin. Er betont, dass es sinnvoll sei, die Kinder schrittweise an die Standardsprache heranzuführen. Diese sei entscheidend für die Zukunft der Kinder. Er stellt auch die Frage, was Mundart genau sei. Was man im Fall einer Kindergärtnerin aus dem Wallis oder dem grenznahmen Ausland machen würde.

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Olga Shostak, Glarus, setzt sich als Präsidentin der Jungfreisinnigen des Kantons Glarus für die Ablehnung des Antrags ein. «Eine derartige Regelung gehört nicht ins Gesetz», sagt sie. Zudem sei es gut, Kinder spielerisch an die hochdeutsche Sprache heranzuführen. Das erleichtere auch die Integration von Ausländerkindern, denen das entgegen der Behauptung der Befürworter mit Mundart nicht einfacher gemacht würde.

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Corina Briker, Linthal, unterstützt den Antrag. Sie sei eine junge Glarnerin und angehende Kindergärtnerin. Für die Kinder sei es schon eine Umstellung, wenn sie in den Kindergarten kämen. Wenn dann noch das Hochdeutsch dazu komme, befürchtet sie eine Überforderung. Die Festschreibung ins Gesetz findet sie richtig, weil der Lehrplan verändert werden könne.

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Roger Schneider, Mollis, ist Gemeinderat in Glarus Nord und als solcher für die Schule zuständig. Er betont, dass sich auch Mundart im ständigen Wandel befinde. Unterrichtet werde an den Kindergärten in einem bewährten Mix aus Hoch- und Glarnerdeutsch. Jetzt einen Zwang zur Mundart im Bildungsgesetz zu verankern, sei falsch.

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Landrat Fridolin Luchsinger, Schwanden, nimmt an, dass es den Kindern vermutlich völlig egal sei, was jetzt beschlossen werde. «Sie antworten auch künftig so, wie sie wollen.» Das Thema scheine zwar ein dankbares zu sein, aber: «Ich verstehe nicht, warum man solche Sachen ins Gesetz nehmen will», setzte auch er sich für die Ablehnung des Antrags ein. 

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Regierungsrätin Christine Bickel, Niederurnen, fasst zusammen, dass es für Kinder auch mit der Annahme des Memorialsantrags keine Vorschriften gebe, sondern diese nur den Lehrpersonen gemacht würden. Vergleiche mit anderen Deutschschweizer Kantonen hätten aber gezeigt, dass die Regelung, an Kindergärten zu einem Drittel in Hochdeutsch und zu zwei Dritteln in Mundart zu unterrichten, eine gute Lösung sei. Darum habe die Glarner Regierung auch die entsprechende Weisung geändert. «Machen Sie jetzt keine überflüssigen Gesetze», appellierte sie an die Stimmberechtigten, den Antrag abzulehnen.