Traktandum 4

A. Änderung des Gesetzes über den Finanzhaushalt des Kantons Glarus und seiner Gemeinden (Finanzkontrolle)
B. Änderung des Gesetzes über die Organisation des Regierungsrates und der Verwaltung (Legislaturplanung)
C. Änderung des Gemeindegesetzes

Profile picture for user Adrian Hager, Ziegelbrücke

Adrian Hager, Ziegelbrücke, stellt einen Abänderungsantrag. Das Gemeindegesetz soll dahingehend geändert werden, dass die Gemeinden selber darüber entscheiden können, wer über Gemeinderechnung- und budget entscheidet. So soll nicht zwingend die Gemeindeversammlung zuständig sein.

Profile picture for user Marianne Lienhard

Marianne Lienhard, Elm, beantragt als Präsidentin der landrätlichen Finanzaufsichtskommission, den Antrag Hager abzulehnen. Sein Anliegen sei im Landrat intensiv diskutiert worden. Da im Kanton Glarus die Versammlungsdemokratie gewahrt bleiben solle, müsse die Gemeindeversammlung Budget und Rechnung abnehmen. Damit sei für Budget wie auch Rechnung dieselbe Instanz zuständig. Es könne nicht angehen, dass das kantonale Gesetz der Gemeindeordnung von Glarus Nord angepasst werde. Lienhard lässt das Argument, der Kanton greife zu stark in die Gemeindeautonomie ein, nicht gelten. 

Profile picture for user Bruno Gallati

Bruno Gallati, Näfels, beantragt der Landsgemeinde die Unterstützung des Abänderungsantrages Hager. Er argumentiert, dass bei der Ausarbeitung des Gemeindegesetzes den Gemeinden bewusst Spielraum betreffend der Gestaltung eingeräumt wurde. Man solle nun diesen Spielraum nicht ohne Not einschränken. Ausserdem werde die Gemeindeversammlung durch die Tatsache, dass es auch dem Parlament möglich wäre, über das Budget zu entscheiden, nicht geschwächt. Er vergleicht mit der Situation auf Kantonsebene, wo ebenfalls das Parlament und nicht die Landsgemeinde über das Budget entscheidet. 

Profile picture for user Urs Zimmermann

Urs Zimmermann, Niederurnen, will der Gemeindeversammlung das Recht geben, selber zu entscheiden, wo die Kompetenz zur Budget- und Rechnungsabnahme angesiedelt sein soll. Die Bürger sollen entscheiden, ob das Parlament oder die Gemeindeversammlung zuständig ist. Deshalb beantragt er, den Antrag Hager gutzuheissen.

Profile picture for user Rolf Widmer

Regierungsrat Rolf Widmer, Finanzdirektor, beantragt der Bürgerschaft, dem Vorschlag von Landrat und Regierung unverändert zuzustimmen. Damit blieben die demokratischen Rechte der Stimmbürger gewahrt. Er fragt, welche Kompetenzen die Gemeindeversammlung denn noch habe, wenn sie nicht für Budget und Rechnung zuständig sei. Bislang habe die Landsgemeinde immer in diesem Sinne entschieden.