Landsgemeinde vom Sonntag, 4. Mai 2014
Die Glarner Landsgemeinde findet jeweils am ersten Sonntag im Mai statt; in diesem Jahr am 4. Mai 2014. Sie beginnt um 9.30 Uhr. Die Stimmberechtigten treffen sich im Ring auf dem Zaunplatz (auch Landsgemeindeplatz genannt) mitten im Hauptort Glarus. Der Landammann eröffnet und leitet die Landsgemeinde und ermittelt bei Wahlen und Abstimmungen die Mehrheit durch Abschätzen.
Grundlage für die Stimmberechtigt
en ist das «Memorial für die Landsgemeinde». Es enthält die Traktandenliste und eine Beschreibung aller Geschäfte mit einlässlicher Darstellung und Begründung sowie den Antrag des Landrates (Kantonsparlament). Dieser ist, wenn kein abweichender Antrag gestellt wird, genehmigt.
An der Glarner Landsgemeinde haben die Stimmberechtigten das Recht «zu raten, zu mindern und zu mehren». Das heisst, sie können zu jedem Sachgeschäft das Wort verlangen und Änderungen beantragen. Es sind zudem Anträge auch auf Verschiebung, Rückweisung oder Ablehnung möglich.
Zutritt zum Ring haben nur stimmberechtigte Personen.(Es muss der Stimmrechtsausweis den Kontrollorganen vorgewiesen werden). Im Kanton wohnhafte schulpflichtige oder der Schulpflicht entwachsene, nicht stimmberechtigte Jugendliche dürfen sich unmittelbar neben der Rednerbühne aufhalten. Es ist jedoch den Stimmberechtigten untersagt, Kinder auf den Ring oder die Sitzplätze mitzunehmen. Für Interessierte stehen Zuschauertribünen zur Verfügung.
Bekanntgabe des Entscheides über die Abhaltung der Landsgemeinde
Der Entscheid über die Abhaltung der Landsgemeinde ist am Sonntagmorgen des 4. Mai 2014 ab 6 Uhr über die Telefonnummer 1600 (regionale Meldungen, Rubrik 1) erhältlich. Ferner wird die Meldung von Radio DRS1 in den Frühnachrichten um 7 und 8 Uhr ausgestrahlt.
Ergänzung zum Memorial für die Landsgemeinde 2014
Gemäss Beschluss des Landrates vom 23. April 2014 wird der Landsgemeinde beantragt, Artikel 11 Absatz 1 des Einführungsgesetztes zu den Bundesgesetzen über die Landwirtschaft, über das bäuerliche Bodenrecht und über die landwirtschaftliche Pacht (EG LwG) in Abänderung des Landsgemeindememorials wie folgt zu beschliessen:
Art. 11 Höchstzulässiger Pachtzins für Sömmerungsbetriebe
1 Für Sömmerungsbetriebe kann auf den höchstzulässigen Pachtzins für Sömmerungsweiden nach Bundesrecht ein Zuschlag erhoben werden, wenn dies für den Erhalt des Sömmerungsbetriebes notwendig ist.
Ehrengäste
Ehrengäste des Regierungsrates:
- Bundesrätin Simonetta Sommaruga, Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement
- Regierungsrat des Kantons Wallis in corporé
- Divisionär Hans-Peter Walser, Chef Armeestab
- Brigadier Franz Nager, Kommandant Gebirgsinfanteriebrigade 12
Ehrengäste des Landrates:
Grosser Rat Freiburg
Gratis mit dem öV an die Landsgemeinde
An der Landsgemeinde 2014, das heisst am 4. Mai (im Verschiebungsfalle am 11. Mai), können alle öV-Angebote im Kanton Glarus (Bahn- und Buslinien inkl. Braunwaldbahn, Basis 2. Klasse) gratis benützt werden.
Wir machen darauf aufmerksam, dass am Landsgemeinde-Sonntag, zusätzlich zum normalen Sonntagsfahrplan der Bahn- und Busbetriebe, folgende Kurse angeboten werden:
Extrazug Bilten–Glarus: | Extrazug Glarus–Bilten: | |||
Bilten ab | 08.50 Uhr | Glarus ab | 14.33 Uhr | |
Ziegelbrücke ab | 08.55 Uhr | Netstal an | 14.36 Uhr | |
Nieder- und Oberurnen ab | 08.58 Uhr | Näfels-Mollis an | 14.40 Uhr | |
Näfels-Mollis ab | 09.01 Uhr | Nieder- und Oberurnen an | 14.43 Uhr | |
Netstal ab | 09.05 Uhr | Ziegelbrücke an | 14.47 Uhr | |
Glarus an | 09.10 Uhr | Ziegelbrücke ab | 14.50 Uhr | |
Bilten an | 14.53 Uhr |
Glarner-Bus Mittelland ohne Oberdorf (Ennenda, Glarus, Riedern, Netstal, Näfels, Mollis): gemäss Samstags-Fahrplan
Informationen für Sehbehinderte und Blinde
Für Sehbehinderte und Blinde steht das Memorial auch als Audio-Datei zur Verfügung. Von der Schweizerischen Bibliothek für Blinde, Seh- und Lesebehinderte (SBS) in Zürich wurde das Memorial im internationalen DAISY-Format hergestellt und auf CD verschickt. Die Dokumente können auf speziellen Abspielgeräten, über Computer und auf allen MP3-kompatiblen CD- und DVD-Spielern abgehört werden.
Die Audio-Daten können als ZIP-Datei (560MB) heruntergeladen werden.
Kinderhütedienst an der Landsgemeinde
Am Tag der Landsgemeinde findet ab 9.00 Uhr bis zum Ende der Landsgemeinde ein Kinderhütedienst im Kindergarten Erlen in Glarus (für Kinder aus Glarus Süd) und im Kindergarten Löwen in Glarus (für Kinder aus Glarus Nord und Glarus) statt. Für Einzelheiten verweisen wir auf die Inserate in der Presse.