Traktandum 17

A. Einführungsgesetz zum Tierschutzgesetz und zum Tierseuchengesetz
B. Änderung des Gesetzes über das Gesundheitswesen

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Helene Lehmann, Mollis, möchte die Haltung von Hunden mit besonders hohem Gefährdungspotential nicht verbieten, sondern einer Bewilligungspflicht unterstellen. Man könne die Gefährlichkeit von Hunden nicht à priori von der Rasse abhängig machen, sagt die Tierärztin und Präsidentin des Glarner Tierschutzes. Vielmehr sei der Halter in der Verantwortung. Mit einem Verbot würden auch Hundehalter bestraft, welche die betreffenden Rassen artgerecht halten könnten. Sie verweist darauf, dass die vorgeschlagene Glarner Regelung zu den strengsten der Schweiz gehören würde. Besonders stossend findet sie die Bewilligungspflicht bei der Haltung von mehreren Hunden. Sie beantragt, diesen Passus wie auch das Verbot von gefährlichen Rassen aus dem Gesetz zu streichen.

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Hanna Luchsinger-Stoll, Schwanden, beantragt die ersatzlose Streichung der in der Vorlage vorgesehenen Bewilligungspflicht für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial. Dasselbe gilt für die Bewilligungspflicht für die Haltung mehrerer Hunde in einem Haushalt. Der Wunsch der Bevölkerung nach Schutz vor gefährlichen Hunden sei nachvollziehbar. Sie könne schweren Herzens einem Rassenverbot zustimmen. Der Vollzug der Bewilligungsverfahren bedeute jedoch einen riesigen Mehraufwand. Diesen würden alle bezahlen, nicht nur die Hundehalter. Ausserdem sei nicht klar, nach welchen Kriterien Bewilligungen vergeben würden.

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This Jenny, Glarus, betont, dass es viel zu viele Hunde und schlechte Halter im Land gebe. Er plädiert dafür, das Gesetz so anzunehmen, wie der Landrat vorschlägt. Er befürchte keine Bürokratisierung. Die Betreuung eines Hundes verursache einen sehr grossen Aufwand, da spiele es keine Rolle, wenn man zusätzlich noch eine Bewilligung einholen müsse. Er wolle für die Tiere ein hundewürdiges Leben, sagt Jenny, dafür sorge das Gesetz.

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Bruno Oswald, Niederurnen, beantragt, dass Hundehalter, die ihre Tiere aus beruflichen Gründen halten, von der Hundesteuer befreit werden.

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Rolf Hürlimann, Schwanden, wirbt als Präsident der vorberatenden Kommission für die Annahme der unveränderten Vorlage. Im Landrat sei eine intensive Diskussion geführt worden. Mit den Bestimmungen wolle man den Ängsten in der Bevölkerung Rechnung tragen. Es gehe dabei nicht um Hundehass, sondern man habe das Unbehagen aufgenommen und mögliche Lösungen erarbeitet. Der administrative Aufwand werde keinesfalls so hoch sein, wie gesagt werde. Da die Regierung in einer Verordnung klare Kriterien aufstelle, bestehe keine Gefahr für willkürliche Entscheide.

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Regierungsrat Rolf Widmer, Bilten, weist darauf hin, dass man den Antrag Oswald getrost ablehnen könne. Dies sei bereits vorgesehen. Im Übrigen habe man im Vollzug festgestellt, dass es zunehmend problematische Hundehalter gibt. Für ihn sei wichtig, dass der Kanton klare  Grundlagen erhalte, um das Gesetz vollziehen zu können.