Traktandum 13

A. Beitritt zum Gesamtschweizerischen Geldspielkonkordat
B. Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Geldspielen

Der Landsgemeinde wird der Beitritt zu zwei interkantonalen Konkordaten beantragt: dem Gesamtschweizerischen Geldspielkonkordat und der Interkantonalen Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Geldspielen. Diese ersetzen zwei bisherige Konkordate.