Landsgemeinde vom Sonntag, 5. September 2021

Aufgrund der aktuellen COVID-Umstände im Kanton Glarus hat der Regierungsrat mit Beschluss vom 23. März 2021 entschieden, die Landsgemeinde nicht am ordentlichen Datum (2. Mai 2021) durchzuführen. Die nächste Landsgemeinde findet somit am Sonntag, 5. September statt.

Informationen über die Verschiebung der Landsgemeinde erhalten Sie in der Medienmitteilung vom 24. März 2021

Das gedruckte Memorial für die Landsgemeinde 2021 wird im Vorfeld der Landsgemeinde vom 5. September 2021 in die Haushalte verteilt. Die PDFs stehen ab sofort zur Verfügung. Dies unter dem Vorbehalt, dass Anpassungen bzw. Ergänzungen auf die kommende Landsgemeinde hin möglich sind:

Der Regierungsrat hat beschlossen, die Landsgemeinde am 5. September 2021 mit einer allgemeinen Schutzmaskenpflicht durchzuführen.

Landsgemeinde September 2021

Bekanntgabe des Entscheides über die Abhaltung der Landsgemeinde

Der Entscheid über die Abhaltung der Landsgemeinde ist am Sonntagmorgen des 5. September 2021 ab 6 Uhr über die Telefonnummer 1600 (regionale Meldungen, Rubrik 1) erhältlich. Ferner wird die Meldung von Radio SRF1 in den Frühnachrichten um 7 und 8 Uhr ausgestrahlt und ist auf der Homepage www.gl.ch unter «Aktuelles», abrufbar.

Ergänzungen zum Memorial für die Landsgemeinde 2021

Aufgrund der Verschiebung der Landsgemeinde vom 2. Mai 2021 auf den 5. September 2021 sind zwei Ergänzungen zum Memorial für die Landsgemeinde 2021 vorzunehmen. Mit diesen werden die Entwicklungen seit Drucklegung des Memorials berücksichtigt.

Ergänzung zu § 2, Memorial für die Landsgemeinde 2021 – Teil 1, Seite 3

Aufgrund der Wahl von Dr. Markus Heer, Niederurnen, in den Regierungsrat ist das Verwaltungsgerichtspräsidium für den Rest der Amtsdauer 2018–2022 neu zu besetzen. Die Landsgemeinde hat somit zusätzlich zu den bereits im Memorial angekündigten Wahlen eine entsprechende Neuwahl vorzunehmen (§ 2 C).

Ergänzung zu § 22, Memorial für die Landsgemeinde 2021 – Teil 2, Seiten 89–100

Der Landrat beantragt der Landsgemeinde ergänzend zu § 22, Memorial für die Landsgemeinde 2021 –Teil 2, Seiten 89–100, den Härtefallfonds nach der Covid-19-Härtefallverordnung um 18,5 Millionen Franken auf ein Total von 40 Millionen Franken zu erhöhen.

Nach Drucklegung des Memorials beschloss das Bundesparlament am 10. und 19. März 2021 weitere Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Coronavirus-Pandemie. Im Wesentlichen wurden die Mittel für die kantonalen Härtefallprogramme auf insgesamt 10 Milliarden Franken verdoppelt. 6 Milliarden Franken davon sind für Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu 5 MillionenFranken vorgesehen. Der Bund übernimmt 70, die Kantone 30 Prozent dieser Kosten. Weitere 3 Milliarden Franken sind für Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 5 Millionen Franken vorgesehen. Diese Beiträge werden vollständig vom Bund finanziert. Die sogenannte Bundesratsreserve für von der Pandemie besonders betroffene Kantone wurde von 750 Millionen auf 1 Milliarde Franken aufgestockt.

Der Landrat beschloss am 23. Juni 2021, mit dem Entscheid auf Bundesebene gleichzuziehen, und der Landsgemeinde einen weiteren Verpflichtungskredit in Höhe von 18,5 Millionen Franken zu beantragen. Bisherige Beschlüsse, die Mittel von 21,5 Millionen Franken vorsahen, werden damit ergänzt. Total wird damit der Landsgemeinde neu ein Kredit über 40 Millionen Franken für wirtschaftliche Härtefallmassnahmen im Kanton Glarus beantragt, wobei die Landsgemeinde nur über Mittel befinden kann, die noch nicht eingesetzt wurden. Es handelt sich dabei um den Bruttobetrag; der Kanton Glarus muss gegenüber dem Bund in Vorleistung gehen. Würde der ganze Kredit beansprucht, ergäbe sich ein maximales Nettobetreffnis zulasten des Kantons von 6,5 bis 8,5 Millionen Franken. Dieser Betrag wird aus den Steuerreserven finanziert. Der exakte Mittelbedarf für den Kanton Glarus kann nicht beziffert werden. Zwar sind die Bundesmittel bekannt, doch bleibt die Ungewissheit in Bezug auf die künftige Verteilung der Bundesratsreserve. Zusätzlich zur Flexibilisierungsmöglichkeit zwischen den beiden Haupttranchen im Umfang von 1 Milliarde Franken erschwert ein Systemwechsel die Bedarfsermittlung. Neu werden die Bundesmittel nicht mehr anhand des kantonalen Bruttoinlandprodukts und der Wohnbevölkerung auf die Kantone aufgeteilt, sondern es gilt nur mehr der erwähnte Verteilschlüssel im Verhältnis Bund und Kantone. Letztlich bestimmt sich der Mittelbedarf jedoch einzig und allein danach, wie diese Unterstützungen effektiv nachgefragt werden. Es besteht weder eine Möglichkeit noch eine Gefahr, dies von dritter Seite zu beeinflussen. Auf Erfahrungswerte lässt sich aufgrund der zahlreichen Anpassungen der Rahmenbedingungen auf Bundesebene nicht zuverlässig abstützen. Bis zur Landratssitzung vom 23. Juni 2021 waren 218 Unterstützungsgesuche entgegenzunehmen. Davon gingen rund 200 in den Monaten Februar bis April ein. Im Dezember 2020 hatte man noch mit 500 potenziell anspruchsberechtigten Betrieben im Kanton Glarus gerechnet. Bis zur erwähnten Sitzung wurden Auszahlungen im Umfang von 17,6 Millionen Franken vorgenommen.

Der Landrat hat es vor diesem Hintergrund für richtig erachtet, den zu beantragenden Kredit so zu bemessen, dass angenommen werden darf, es könnten damit die entsprechenden Bedürfnisse über die ganze Laufzeit dieses Programms abgedeckt werden; die Covid-19-Härtefallverordnung ist befristet bis Ende 2021. Auch der Bund geht davon aus, dass der Betrag von 10 Milliarden Franken ausreichen wird, um die von den Corona-Einschränkungen stark betroffenen Unternehmen zu unterstützen.

Der Beschlussentwurf gemäss Memorial für die Landsgemeinde 2021 – Teil 2, Seite 100, wird wie folgt neu formuliert und der Landsgemeinde zur Zustimmung unterbreitet:

Beschluss über die Gewährung eines Verpflichtungskredits für kantonale Härtefallunterstützungen im Umfang von 40 Millionen Franken
(Erlassen von der Landsgemeinde am .….)

  1. Der mit Regierungsratsbeschluss § 172 vom 31. März 2020 errichtete Fonds zur vorübergehenden Unterstützung von Selbstständigerwerbenden, der mit Landratsbeschluss § 336 vom 16. Dezember 2020 zum kantonalen Härtefallfonds nach der Covid-19-Härtefallverordnung umgewidmet wurde, sei mittels zweier Rahmenkredite von je 10,75 Millionen Franken (total 21,5 Mio. Fr.) zu äufnen und der Kantonsanteil über den ganzen Fonds sei den Steuerreserven zu belasten. Die Beschlussfassung über den zweiten Kredit steht unter dem Vorbehalt, dass das Bundesparlament mit der Erhöhung der Beträge in Artikel 12 Covid-19-Gesetz nichts grundsätzlich von der bisherigen Regelung Abweichendes beschliesst.
  2. Ergänzend dazu sei dieser Fonds (Ziff. 1) mittels eines zusätzlichen Rahmenkredits von 18,5 Millionen Franken (total 40 Mio. Fr.) zu äufnen und der Kantonsanteil über den ganzen Fonds sei den Steuerreserven zu belasten.

Schutzkonzept Landsgemeinde 2021

Der Regierungsrat hat mit Beschluss vom 8. Juli 2021 folgendes Schutzkonzept genehmigt: 

Schutzkonzept 2021

Ehrengäste

Ehrengäste des Regierungsrates:

  • Karin Keller-Sutter, Vorsteherin Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
  • Regierungsrat des Kantons Zug in corpore
  • Brigadier Markus Rihs, Chef Personelles der Armee
  • Brigadier Benedikt Roos, Kdt Mech Br 11

Informationen für Sehbehinderte und Blinde

Für Sehbehinderte und Blinde steht das Memorial auch als Audio-Datei zur Verfügung. Von der Schweizerischen Bibliothek für Blinde, Seh- und Lesebehinderte (SBS) in Zürich wurde das Memorial im internationalen DAISY-Format hergestellt und auf CD verschickt. Die Dokumente können auf speziellen Abspielgeräten, über Computer und au allen MP3-kompatiblen CD- und DVD-Spielern abgehört werden.

Die Audio-Daten können als ZIP-Datei (473 MB) heruntergeladen werden.

Gratis mit dem öV an die Landsgemeinde vom 5. September 2021

An der Landsgemeinde 2021, das heisst am 5. September 2021 (im Verschiebungsfalle am 12. September), können alle öV-Angebote im Kanton Glarus (Bahn- und Buslinien inkl. Braunwaldbahn, Basis 2. Klasse) gratis benützt werden.

Die S25 Zug 20527 hält am Sonntag, 5. September 2021 um 8.22 Uhr ausserordentlich in Bilten. Es verkehren keine Extrazüge.

Kinderhütedienst an der Landsgemeinde

Am Tag der Landsgemeinde findet ab 9.00 Uhr bis Ende der Landsgemeinde ein Kinderhütedienst im Kindergarten Erlen in Glarus (für Kinder aus Glarus Süd) und im Kindergarten Löwen in Glarus (für Kinder aus Glarus Nord und Glarus) statt. Für Einzelheiten verweisen wir auf die Inserate in der Presse.

Audio Archiv