Traktandum 6

Memorialsantrag „Ergänzung der Artikel 60 und 63 des Gemeindegesetzes“ (Erweiterung Befugnisse der Stimmberechtigten an Gemeindeversammlungen)

Martin Karner, Glarus, erläutert seinen Memorialsantrag und weist darauf hin, dass damit die demokratischen Rechte erhöht und keine Kosten verursacht würden. Bei Abstimmungen zu strukturellen Veränderungen in der neuen Gemeinde Glarus (Mitte) seien Vorlagen so schnell durchgeführt worden, ohne dass genügend Zeit vorhanden gewesen wäre, sich Gedanken über einen Gegenantrag zu machen. Zudem würden sich nicht alle einfachen Leute getrauen, vor vielen Leuten zu sprechen und einen Ablehnungsantrag zu stellen.

Hanspeter SchaubHanspeter Schaub, Ennenda, beantragt eine Abänderung des Memorialsantrags über eine Erweiterung der Befugnisse der Stimmberechtigten an Gemeindeversammlungen. Demnach ist eine ausdrückliche Abstimmung bei den Gemeindeversammlungen durchzuführen. Gegenüber dem Memorialsantrag ist dieser Abänderungsantrag klarer und einfacher, da es sich um eine ausdrückliche Vorschrift handelt. Weiter birgt der Abänderungsantrag gegenüber der heutigen Regelung den Vorteil, dass Geschäfte aufgrund ihres niedrigen Konfliktpotentials nicht mehr durchgewinkt werden.

Christian MartiLandrat Christian Marti, Glarus, empfiehlt, dem Antrag von Regierungs- und Landrat zuzustimmen und sowohl den Memorialsantrag als auch den Antrag von Hanspeter Schaub abzulehnen. Die landrätliche Kommission habe die Thematik bezüglich politischer Partizipation gründlich in ihre Überlegungen mit einbezogen. Eine Begründung für eine Annahme oder Ablehnung einer Vorlage sei notwendig, da eine kommentarlose Ablehnung keinen Aufschluss über Ablehnungs- oder Abänderungsgründe gebe. Das bedeute ein Verlust von Demokratie, da die Gemeindebehörden sich dann in einem luftleeren Raum bewegen würden. Zudem sei es in einer grossen Gemeinde nicht schwieriger, vor vielen Leuten zu sprechen. Die Tradition der Landsgemeinde zeige dies exemplarisch auf. Unterschiedliche Regelungen in den Gemeinden und der Landsgemeinde könnten weiter zu Verwirrung führen. Die Landsgemeinde in Appenzell Innerrhoden gehe nicht wegen dem Antrag Schaub schneller, sondern weil im Kanton Glarus Abänderungsanträge gestellt werden können, was in Appenzell eben nicht möglich sei.