Traktandum 8

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen

Adrian WeitnauerAdrian Weitnauer, Näfels, beantragt die Ablehnung des landrätlichen Antrags und die ersatzlose Streichung des Artikels 2 sowie die folgerichtige Anpassung weiterer Artikel. Nur der Kanton Graubünden kenne eine solche Unterstützung der Selbstständigerwerbenden. Die Selbsständigerwerbenden hätten ihre Rolle selbst gewählt. Wenn sie eine Familienzulage wollten, könnten sie mit geringem Aufwand eine juristische Person gründen, die sich als Ausgleichskasse darum kümmern würde. Er betonte zudem die Schwierigkeiten bei der Budgetierung.

Jakob EtterLandrat Jakob Etter, Mitlödi, empfiehlt, den Antrag über das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen abzulehnen. Selbstständigerwerbende sollten nicht unterstellt werden. Die Vermögensreserven in den bestehenden kantonalen Kassen seien über voll und reichten auch ohne Unterstellung der Selbständigerwerbenden noch 18 Jahre. Etter fordert deshalb, nicht einem voreiligen Aktionismus zu verfallen und nichts Unnötiges einzuführen. Die Unterstellung der Selbständigerwerbenden hätten unseren Kanton erst im Jahr 2022 zu interessieren. Etter sagt, die Unterstellung der Selbständigen berge eine ungerechte Dimension. Wer als Selbständigerwerbender keinen Anspruch auf Familienzulagen hat, müsste somit für etwas bezahlen, wofür er nichts bekommt.

Peter LandoltLandrat Peter Landolt, Näfels, beantragt, der Vorlage unverändert zuzustimmen. Im neuen Bundesgesetz seien die Selbstständigerwerbenden nicht ausdrücklich dabei. Ohne die Annahme des landrätlichen Vorschlags sei es möglich, durch die Hintertüre zu Beiträgen zu kommen. Diese Beiträge kämen von den bisher Einzahlenden, was ungerecht wäre. Zudem würde dies bei der Familienausgleichskasse zu einem Defizit von 1,2 Millionen Franken führen.

Johannes TschudiJohannes Tschudi, Näfels, fordert die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger auf, den Abänderungsantrag von Adrian Weitnauer zu unterstützen. Die Selbständigerwerbenden seien dem Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen nicht zu unterstellen. Selbstständige hätten schon immer für sich selbst aufkommen müssen und könnten dies auch weiterhin tun. Es sei ungerecht, von einem alten Selbstständigerwerbenden ohne Kinder zu verlangen, er müsse mit seinen Zahlungen für die jungen Selbstständigerwerbenden mit Kindern aufkommen.

Thomas KistlerLandrat Thomas Kistler, Niederurnen, beantragt, das Gesetz unverändert anzunehmen. Ziel des Landrats sei eine Einheitliche Kasse für alle, für Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Selbstständige und Arbeitslose. Da künftig alle beziehen können, sollen auch alle bezahlen. Wenn kein einheitliches Gesetz beschlossen werde, werde die Lücke im bisherigen Gesetz bestimmt genutzt, was zu einer Schieflage in der Familienausgleichskasse führen werde.