Traktandum 7

A. Antrag betr. Verankerung der musikalischen Bildung im Gesetz über Schule und Bildung
B. Gesetz über die Förderung des Musikunterrichts schulpflichtiger Lernender

Hans BrupbacherHans Brupbacher, Glarus, Vorsitzender des Vereins Musikschule Glarnerland, empfiehlt, das Gesetz über die Förderung des Musikunterrichts schulpflichtiger Lernender anzupassen. Der aus der Landratskommission vorgeschlagene Gesetzestitel soll jedoch umgeändert werden zu «Gesetz über musikalische Bildung». Konkret soll im Artikel 1 die Förderung des musikalischen Unterrichts für Jugendliche bis und mit Sekundarstufe II ausgeweitet werden. Erst nach der obligatorischen Schulpflicht würden die kulturellen Weichen der Jugendlichen gestellt und dies sei finanziell zu unterstützen. Auch Angebote externer Leistungserbringer (z.B. Modern Music School) sollen nach erfolgter Qualitätsprüfung finanziell unterstützt werden. Die musikalische Förderung sei wichtig für die Jugend und fördere deren Sozialkompetenz nachhaltig.

Markus RhynerLandrat Markus Rhyner, Elm, bittet die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, den Antrag Brupbacher zu unterstützen, also die Beiträge für die Musikförderung auf die Sekundarstufe II auszudehnen. Zum Thema Begehrlichkeiten sagt Rhyner, dass man Musik und Sport nicht gegeneinander ausspielen solle. Bei den Finanzen müsse man, nachdem gerade 8 Millionen Franken Steuersenkungen beschlossen wurden, nicht weiter über Lehrkosten von 130'000 bis 200'000 Franken diskutieren. Die Institutionen, die Musikausbildung leisten, würden einen grossen Beitrag zum kulturellen Leben im Kanton beitragen.

Rolf HürlimannLandrat Rolf Hürlimann, Schwanden, verlangt, den Antrag von Hans Brupbacher über die Erweiterung des vorgeschlagenen Gesetzesartikels abzulehnen. Die Förderung der musikalischen Bildung sei unbestritten eine schöne und gute Sache, jedoch sei die musikalische Förderung nach der Sekundarstufe I nicht mehr Aufgabe des Kantons. Die Musik werde dann zu einem Hobby, für das jeder selbst aufkommen müsse. Werde die Musik weiter unterstützt, wäre dies unfair gegenüber anderen Freizeitaktivitäten, die nicht subventioniert werden.

Nathan HürzelerNathan Hürzeler, Luchsingen, beantragt, dem Antrag von Brupbacher Folge zu leisten. Er habe selbst elf Jahre musikalischen Unterricht genossen und die Musik sei ein wichtiger Bestandteil seines Lebens. Besonders wichtig sei der musikalische Ausgleich in Zeiten von Prüfungsstress. Am meisten Stress habe man in der Sekundarstufe II, genau dann also, wenn man gemäss Gesetz keine finanzielle Unterstützung mehr erhalten soll. Er befürchtet, dass ohne staatliche Unterstützung viele Musikschülerinnen und Musikschüler nach der dritten Sekundarschulklasse oder Kantonsschulklasse aus dem Musikunterricht ausscheiden müssen.

Emil KüngLandrat Emil Küng, Obstalden, fordert das Glarner Volk auf, dem vorgeschlagenen Gesetzesartikel unverändert zuzustimmen. Die vorberatende Landratskommission hätte sich für die Ausweitung der musikalischen Förderung auf die Sekundarstufe II ausgesprochen, im Landrat wurde dieser Vorschlag aber klar abgelehnt. Küng appelliert an die Gleichberechtigung aller Freizeitaktivitäten und verlangt deshalb, vor dem Hintergrund der landrätlichen Debatte, die vorgeschlagene Gesetzesvorlage unverändert anzunehmen.

Barbara SchnyderBarbara Schnyder, Bilten, betont die Wichtigkeit des Musikunterrichts. Sie selbst mache auch Musik und habe grosse Freude daran. Jeder Mensch brauche Musik, deshalb brauche es auch solche die musizieren. Es wäre schade, wenn motivierte Musikerinnen und Musiker aus finanziellen Gründen mit ihrem liebsten Hobby aufhören müssten.

Rolf WidmerRegierungsrat Rolf Widmer, Bilten, empfiehlt, der landrätlichen Gesetzesvorlage unverändert beizustimmen. Zu unterscheiden sei zwischen Wünschenswertem und Notwendigem. Die Ausweitung der musikalischen Förderung auf die Sekundarstufe II sei zwar wünschenswert, aber nicht notwendig. Auch in umliegenden Kantonen wie Schwyz und St. Gallen würde die musikalische Bildung nur bis zur Sekundarstufe I unterstützt. Die im Gesetzesartikel verankerten Leistungen würden die musikalische Bildung bereits ausreichend unterstützen und fördern und die finanziellen Ausgaben des Kantons für die Musik seien bereits grosszügig genug.