Stefan Müller, Näfels, stellt im Namen der evangelischen und römisch-katholischen Kirche den Antrag, ein fünftes Bildungsziel hinzuzufügen. In diesem Ziel habe die Schule die Kompetenz im Umgang mit religiösen und kulturellen Angelegenheiten zu fördern. Früher seien die Gesellschaft und deren Werte überschaubar gewesen, heute hätten sich durch Zuwanderung unsere Wertesysteme und die Kulturvielfalt jedoch verändert. Bis anhin gültige Werte würden in Frage gestellt und nicht mehr gelebt, was Konflikte mit sich bringe. Bildung wirke dem entgegen. Die Landeskirchen wollen nicht mehr Religionsunterricht, aber auch der Kanton solle einen Beitrag zum gegenseitigen kulturellen und religiösen Verständnis leisten. Zudem sollen auch unsere christlichen Werte allen vermittelt werden. Die religiöse Diskrepanz zwischen der katholischen und reformierten Kirche im Glarnerland sei überwunden und es herrsche ein ökumenischer Geist. Durch das fünfte Bildungsziel könne dies auch gesamthaft im Glarnerland erreicht werden.
Jakob Etter, Mitlödi, unterstützt den Antrag von Stefan Müller. Alle, die im Kanton Glarus leben, sollen in der Schweizer Kultur geschult werden. Jugendliche sollen sich verstehen, sich akzeptieren und tolerieren. Ethik soll deshalb ein Pflichtfach sein und nicht nach Glaubensrichtung aufgeteilt werden. Traditionen und Glaubensrichtungen sollen kennengelernt und akzeptiert werden. Zusammenleben und Kulturen könnten nur so gelernt werden. Der Ethikunterricht soll deshalb nicht durch Pfarrer, sondern durch eigens geschultes Lehrpersonal vermittelt werden. Die Schule profitiere selbst davon, wenn sich das Verhalten von Schülern und vielleicht sogar deren Eltern verbessert. Man dürfe nicht nur Repression, sondern auch die Prävention fördern. Der richtige Ort zur Förderung der Prävention sei die Volksschule. Deshalb plädiert Etter auf Annahme der Ergänzung Müller.
Benjamin Kistler, Niederurnen, beantragt im Namen der JuSo, der Vorlage unverändert zuzustimmen. Ein neues Bildungsziel sei unnötig. Religiöse und kulturelle Kenntnisse können auch so vermittelt werden, beispielsweise in einem guten Geschichts- und Geographieunterricht. Das von Stefan Müller vorgeschlagene, neue Bildungsziel sei bereits in den anderen Bildungszielen enthalten und damit kontraproduktiv. Religiöse Kompetenzen seien nicht wichtiger als politische, soziale und ökonomische Kenntnisse. Deshalb sei ihnen auch kein spezieller Stellenwert zuzuweisen.
Franz Reust, Mollis, spricht nicht zu Religion und Ethik sondern zu den Artikeln 85 und 98 bezüglich den Lehrmitteln. Er spricht sich gegen eine Änderung dieser Artikel aus. Es bestehe kein Handlungsbedarf im Bereich der Lehrmittel. Es werde künftig keine Lehrmittelkommissionen in den drei Gemeinden geben. Er befürchtet aber, dass bei einer Änderung der Gesetzesartikel die Lehrmittelkommission dahinfallen werde. Die Lehrmittel seien wichtige Werkzeuge der Lehrer und die Lehrer würden deshalb darüber mitentscheiden wollen. Das neue Gesetz sei schwammig gehalten, das bisherige habe sich bewährt. Die Änderung werde mit der Annahme von Harmos begründet. Harmos wolle aber nicht eine Gleichschaltung, sondern lediglich eine Harmonisierung. Eine Übernahme interkantonaler Lehrmittel sei nicht gut. Reust bittet um Unterstützung für seinen Antrag.
Landrat Kaspar Krieg, Niederurnen, beantragt als Präsident der zuständigen landrätlichen Kommission, der Vorlage ohne Änderung zuzustimmen. Es handle sich nicht um ein neues Bildungsgesetz sondern um eine Teilrevision, welche speziell auf die Gemeindestrukturreform, auf Harmos sowie auf die Sonderpädagogik abgestimmt sei. Bereits heute werde schon das Zusammenleben der Kulturen in der Schule im Fachbereich Ethik und Religion behandelt. Der Umgang mit Ethik und Religion sei also im Lehrplan enthalten und gehöre nicht in ein Bildungsgesetz.
Regierungsrat Jakob Kamm, Mollis, Bildungsdirektor des Kantons Glarus, spricht sich gegen den Antrag Reust und für eine zeitgemässe Harmonisierung aus. Lehrmittel sollen künftig mit anderen Kantonen gemeinsam ausgesucht werden. Eine glarnerische Lehrmittelkommission sei daher künftig unnötig. Zudem warnt Kamm vor der Gefahr, dass sämtliche Ostschweizer Kantone und Zürich ein Lehrmittel wollen und nur der Kanton Glarus ein anderes Lehrmittel möchte. Kamm ist überzeugt, dass das Bildungsdepartement die Wahl der Lehrmittel besser koordinieren könne. Man wolle die Lehrerschaft aber anhören. Dazu soll der Glarnerische Lehrerverband LGL zu einer Vernehmlassung eingeladen werden. Kamm spricht sich für die unveränderte Annahme der Vorlage aus.
Zum Antrag der Landeskirchen äussert er sich ebenfalls ablehnend. Die Bildungsziele seien klar übergeordnet gestaltet. Der Antrag entspreche nicht dem Gesetzesaufbau und fördere den Wildwuchs von Gesetzen. Die Kompetenzförderung sei Sache des Lehrplans. Schon heute seien Ethik und Religion Bestandteil des Unterrichtsfachs Mensch und Umwelt. Dessen genaue Umsetzung sei aber Sache der einzelnen Lehrpersonen. Rein inhaltlich hat Kamm nichts am Antrag auszusetzen. Die Schule leiste einen wichtigen Beitrag zur Integration und Toleranz. Im neuen Lehrplan 21 werde diesen Themen auch mehr Platz eingeräumt. Der genaue Lehrplan sei wichtiger als ein übergeordneter Zielartikel. Deshalb plädiert Kamm auf unveränderte Zustimmung zum Antrag.