Traktandum 18

A. Änderung der Verfassung des Kantons Glarus
B. Einführungsgesetz zur Schweizerischen Strafprozessordnung und zur Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung (neu)
C. Gesetz über die Anpassung des kantonalen Rechts an die Schweizerische Strafprozessordnung und Schweizerische Jugendstrafprozessordnung

Stefan MüllerStefan Müller, Näfels, beantragt, dass die Wahl der Staatsanwälte weiterhin durch die Landsgemeinde erfolgen soll. Die Unabhängigkeit der Staatsanwälte sei wichtig und deren (Wieder)wahl dürfe nicht von gewissen einflussreichen Politikern beeinflusst werden. In einem kleinen Kanton wie Glarus sei diese Unabhängigkeit noch viel wichtiger und deshalb zu bewahren.

Marco HodelLandrat Marco Hodel, Glarus, beantragt, dem Memorialsantrag unverändert zuzustimmen. Eine Druckausübung auf den Staatsanwalt sei vehement zu verurteilen. Ein solches Gebaren sei durch Massgabe der Verfassung und von Gesetzes wegen verboten. Druckversuche kämen jedoch unabhängig zustande, ob ein Staatsanwalt durch die Landsgemeinde oder den Landrat gewählt werde. Aufgrund der neuen Strafprozessordnung würden neu anstatt eines Staatsanwalts in Teilzeit mehrere Staatsanwälte im Vollpensum angestellt. Dies erfordere eine Neuregelung und spreche für die Wahl der Staatsanwälte durch den Landrat. Die vorgesehene Regelung der Wahl der Staatsanwälte durch den Landrat beinhalte die Flexibilität der kurzfristigen Neubesetzung einer vakanten Stelle und eine professionelle Evaluation der Kandidaten.

Hans Jörg RiemHans Jörg Riem, Glarus, stellt den Antrag, die Kompetenz zur Wahl des Staatsanwalts an den Regierungsrat zu übertragen. Die persönlichen Fähigkeiten der Kandidaten und Kandidatinnen sollten vom Regierungsrat in einem vertraulichen, diskreten und schnellen Verfahren abgeklärt werden können. Der Regierungsrat habe seine Kompetenz dazu in der Vergangenheit mehrmals bei der guten Wahl von Hauptabteilungsleitern unter Beweis gestellt.

Markus RhynerLandrat Markus Rhyner, Elm, beantragt, dem Memorialsantrag unverändert zuzustimmen. Die vorgesehene Lösung, wonach der Landrat neu die Staatsanwälte wählt, sei aufgrund der höheren Flexibilität bei der Stellenbesetzung und der besseren Beurteilung der Fachkompetenz der heutigen Regelung zu bevorzugen.

Andrea BettigaRegierungsrat Andrea Bettiga, Ennenda, bezeichnet die Vorlage als massgeschneiderte, schlanke und effiziente Lösung. Betreffend Wahl des Staatsanwaltes sei ein richtiges Auswahlverfahren nötig, um die fähigsten Kandidaten auswählen zu können. Die Landsgemeinde sei für die Wahl der Strafverfolgungsbehörden nicht mehr das richtige Gremium, da sie nur einmal im Jahr stattfindet. Mit dem Landrat als Wahlgremium werde der Mittelweg zwischen der Landsgemeinde und dem Regierungsrat beschritten, da die demokratische Legitimation des Landrates grösser sei. Die Einflussnahme von Landräten auf die Arbeit von Staatsanwälten sei gesetzlich streng verboten, zudem werde die Unabhängigkeit der Strafverfolgungsbehörden durch die Amtsdauer von vier Jahren massgeblich gestärkt.