Der Steuerfuss wird für das Jahr 2025 auf 58 Prozent der einfachen Steuer festgesetzt. Der Bausteuerzuschlag wird auf 1,7 Prozent der einfachen Steuer und auf 5 Prozent der Erbschafts- und Schenkungssteuer festgesetzt.
Traktandum 3
Festsetzung des Steuerfusses für das Jahr 2025