Otto Luchsinger, Schwanden, empfiehlt, den landrätlichen Antrag abzulehnen und dem ursprünglichen Memorialsantrag zur Reduktion der Mitglieder des Landrats zuzustimmen. Luchsinger möchte den Landrat von 80 auf 60 Mitglieder reduzieren, da ein Teil der Landratsmitglieder nur als unnütze Mitläufer fungierten und die Reduktion die Amtsaufgabe attraktiver und herausfordernder mache. Im Zuge der Gemeindestrukturreform und der damit verbundenen Reduktion auf drei Wahlkreise sei die Anpassung auf kantonsparlamentarischer Ebene eine logische Folge.
Hansjörg Stucki, Oberurnen, beantragt, die Anzahl Sitze auf 60 zu reduzieren. Dabei allerdings je Wahlkreis 20 Sitze zu vergeben. Dies sei ein neuer, bisher nicht dagewesener Vorschlag. Der Artikel 25 würde neu die Verteilung von 60 Mandaten auf drei Wahlkreise beinhalten und jedem Wahlkreis 20 Landratsmandate zusprechen. Dies sei eine einfache, faire und zeitgemässe Lösung.
Hanspeter Spälti, Netstal, empfiehlt, den landrätlichen Antrag anzunehmen. Vor dem Hintergrund der bevorstehenden Gemeindestrukturreform stecke unser Kanton momentan in einer schwierigen Phase der Ungewissheit. Dies bedeute, dass die vorhandenen Kräfte und Talente gebündelt und richtig eingesetzt werden müssten. Durch eine Reduktion des Landrats auf 60 Mitglieder würde der Kanton Glarus lediglich dem nationalen Trend nachlaufen und die Arbeit des Landrats qualitativ nicht verbessern. Die Aufgabe des Landrats müsse in der momentanen Restrukturierungsstimmung des Kantons auf möglichst viele Schultern verteilt werden.
Christian Gredig, Obstalden, beantragt, die Reduktion des Landrats abzulehnen. Er sei noch nicht lange Glarner, komme aber sehr gerne an die Landsgemeinde, da die Geschäfte gut vorbereitet seien. Dafür brauche es gute Leute. Die Reduktion des Regierungsrates sei nicht mit der Reduktion des Landrates gleichzusetzen, da dem Landrat kein Mitarbeiterstab zur Verfügung stehe. Zudem müsse das Glarnerland nicht alles den anderen Kantonen nachmachen. Deshalb sei eine Reduktion abzulehnen.
Heiri Hösli, Ennenda, verlangt von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, den landrätlichen Antrag abzulehnen. 80 Landräte seien definitiv zu viel des Guten und ein grosser Teil der Räte fühle sich sowieso die meiste Zeit über nur gelangweilt. Auch in der Politik sei manchmal eine Diät notwendig. Hösli fordert schliesslich eine Reduktion auf 60 Landratsmitglieder.
Landrat Martin Landolt, Näfels, schlägt vor, den Landrat bei 80 Mandaten zu belassen. Beim Vorschlag von Hansjörg Stucki gehe es um eine Grundsatzfrage des Verhältniswahlsystems (Proporz). Die Frage sei, ob man eine fixe, gleich grosse Sitzverteilung oder ob man die Möglichkeit der Veränderung haben möchte. Der Landrat habe die heutigen 14 Traktanden gut vorbereitet, das Volk habe dies mit den Entscheiden im Sinne des Landrats bestätigt. Um diese Vorbereitung zu garantieren, sei eine breit abgestützte Legislative nötig. Mit einer Reduktion würde gleich viel oder mehr Arbeit auf weniger Personen verteilt, was die Arbeit nicht erleichtern werde. Zudem seien bei der Reduktion des Regierungsrats auch die Pensen reduziert worden. Dies sei beim Landrat nicht möglich.