Landsgemeinde 2005
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Traktandum 15: Antrag betreffend genereller Einführung der Einheitsgemeinde

Es gibt keine Wortmeldungen. Damit folgt die Landsgemeinde dem Antrag des Landrates.
Darum geht es:

Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, den Memorialsantrag eines Bürgers betreffend genereller Einführung der Einheitsgemeinde auf die Landsgemeinde 2006 zu verschieben. Der Memorialsantrag verlangt einen Vorentscheid der Landsgemeinde über die Einführung der Einheitsgemeinde in allen Gemeinden des Kantons mit Integration der Tagwen, aber ohne Kirchgemeinden. Die Einheitsgemeinde ist dadurch gekennzeichnet, dass auf ein und demselben Territorium nur noch eine kommunale Körperschaft besteht, die Ortsgemeinde. Schulgemeinde, Fürsorgegemeinde und Tagwen gibt es nicht mehr, diese sind in die Ortsgemeinde eingegliedert.

Im März 2003 beschloss der Regierungsrat, die Gemeindestrukturen zu optimieren. Dabei wollte er bei diesem Prozess eine aktive Rolle spielen, die Veränderungen in der Gemeindestruktur also nicht mehr einfach den Gemeinden überlassen. Ein breit abgestütztes Projektteam ist an der Arbeit und wird dem Regierungsrat im Verlaufe des Jahres 2005 eine Vorlage zuhanden der Landsgemeinde 2006 unterbreiten. Diese wird somit einen Entscheid darüber fällen, wie die Gemeindestrukturen verändert werden sollen. Ueber den Zwischenstand der Projektarbeiten wurde die Oeffentlichkeit im Dezember 2004 orientiert.

Der Landrat empfiehlt der Landsgemeinde, die Behandlung des Memorialsantrages auf die Landsgemeinde des kommenden Jahres zu verschieben.

Auszug aus Memorial (pdf-Datei 87 KB)

Vollversion Memorial (pdf-Datei 367 KB)


Beschluss

Es gibt keine Wortmeldungen. Damit folgt die Landsgemeinde dem Antrag des Landrates.
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