Traktandum 9
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Strassenverkehr (Umsetzung Memorialsantrag «Slow Sundays im Klöntal»)
Die Jungen Grünen und die Grünen des Kantons Glarus reichten im September 2020 den Memorialsantrag «Slow Sundays im Klöntal» ein. Sie forderten darin die Schaffung von gesetzlichen Grundlagen, um das beliebte Naherholungsgebiet Klöntal an mindestens acht Sonntagen im Jahr grundsätzlich vom motorisierten Individualverkehr freizuhalten. Solche Sonntage werden als Slow Sundays bezeichnet. Die Antragsteller fokussierten dabei auf die Monate von Juni bis September. Ziel des Antrags war insbesondere eine Verbesserung der Erholungsqualität.
Die Landsgemeinde 2022 nahm den Memorialsantrag in abgeänderter Form an. Diese sieht vor, dass das Klöntal an einzelnen Sonntagen in den Monaten von Juni bis September vom motorisierten Individualverkehr freizuhalten ist.
Die Vorlage beinhaltet eine Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Strassenverkehr. Diese sieht ein Fahrverbot für Motorfahrzeuge im Klöntal am jeweils letzten Sonntag der Monate Juni, Juli und August von 7 bis 19 Uhr vor. Der Vollzug soll an die Gemeinde Glarus delegiert werden. Das bestehende und bewährte Konzept, wonach die Zufahrt ins Klöntal gesperrt wird, wenn die Parkplätze besetzt sind, soll bestehen bleiben. Die Gesetzesänderung soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Die Slow Sundays werden von Massnahmen begleitet. So soll insbesondere eine geeignete Kommunikation den Gästen und Einheimischen die Chancen dieser verkehrsberuhigten Tage aufzeigen. Das Busangebot soll an den betroffenen Sonntagen ausgebaut werden. Für die Kosten soll der Kanton aufkommen.
Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, der entsprechenden Gesetzesänderung zuzustimmen.