Traktandum 6
Gesetz zur Förderung der Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
Die Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) zielt darauf ab, die Menschenrechte und Grundfreiheiten voll und gleichberechtigt zu garantieren und die aktive Teilhabe am politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten. Es ist Sache der Kantone, das Übereinkommen umzusetzen. Im Kanton Glarus setzte sich der Regierungsrat im Rahmen der Legislaturplanung 2023-2026 das Ziel, die Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen zu erhöhen. Die Bedürfnisse der Betroffenen zum Behindertenwesen im Kanton Glarus wurden erhoben, vornehmlich in den Handlungsfeldern Wohnen, Arbeit und Tagesgestaltung sowie soziale Teilhabe.
Die Vorlage setzt Massnahmen aus dieser Erhebung im neuen Gesetz zur Förderung der Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, im Pflege- und Betreuungsgesetz sowie im Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe um. Sie legt damit einen wichtigen Grundstein zur Umsetzung der UN-BRK im Kanton Glarus. Das Gesetz will Menschen mit Behinderungen ermöglichen, ein selbstbestimmteres Leben zu führen, indem die ambulanten Angebote (z. B. Begleitung und Betreuung bei selbstständigem Wohnen) ausgebaut werden sollen.
Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, dem entsprechenden Gesetzentwurf zuzustimmen.