Traktandum 5
Änderung des Gesetzes über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches im Kanton Glarus
Per 1. Januar 2022 wurden sämtliche Akten bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) digitalisiert. Im November 2023 erfolgte ein Wechsel auf eine webbasierte Klientensoftware. Damit sind Anpassungen bei den Rechtsgrundlagen notwendig, insbesondere im Bereich der Verfahrensabläufe und der Zuständigkeiten. So sollen etwa mehr Entscheide in die Zuständigkeit eines einzelnen Behördenmitglieds fallen. Dies entlastet die Behörde insgesamt und beschleunigt die Verfahren. Das Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches im Kanton Glarus wird entsprechend angepasst.
Daneben wird die Gelegenheit für weitere Verbesserungen genutzt, etwa im Bereich der fürsorgerischen Unterbringung. Für eine medizinische Einschätzung soll der Kanton die Möglichkeit erhalten, einen Amtsarzt zu bezeichnen, der in solchen Fällen beigezogen werden kann.
Die Fachstelle Erbschaft sowie die Kantonale Schlichtungsbehörde sollen mit dieser Teilrevision die Kompetenz erhalten, in ihrem Zuständigkeitsbereich Beglaubigungen vornehmen zu können. Die Gemeinden und das Grundbuchamt sollen selber entscheiden können, welche Mitarbeitenden beglaubigen dürfen.
Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, der entsprechenden Gesetzesänderung zuzustimmen.