Traktandum 3
Festsetzung des Steuerfusses für das Jahr 2026
Das Budget 2025 weist bei einem Aufwand von 445,8 Millionen Franken und einem Ertrag von 440,6 Millionen Franken einen Verlust von 5,2 Millionen Franken aus. Die Nettoinvestitionen betragen 41 Millionen Franken. Der Integrierte Aufgaben- und Finanzplan (IAFP) 2026–2028 prognostiziert Defizite zwischen 6,9 und 9,1 Millionen Franken. Die Selbstfinanzierungsgrade liegen in diesem Zeitraum zwischen -1,4 und 6,7 Prozent. Das Budget 2025 mit IAFP 2026–2028 bestätigt die besorgniserregenden finanziellen Prognosen.
Der Regierungsrat erarbeitete 2024 das Entlastungspaket 2025+. Dieses sieht Einsparungen durch Kürzungen und Aufgabenverzichte sowie vereinzelte Erhöhungen der Einnahmen vor. Eine Vielzahl von Massnahmen setzte der Regierungsrat im Budget 2025 um. Der Landrat beauftragte den Regierungsrat zudem mit der Erarbeitung von Gesetzes- und Verordnungsänderungen in der Zuständigkeit der Landsgemeinde oder des Landrates. Insgesamt soll der Staatshaushalt dadurch bis 2028 um rund 7,2 Millionen Franken entlastet werden. Der Handlungsbedarf auf der Kostenseite bleibt weiterhin bestehen. Die Einnahmeseite entwickelt sich hingegen stabil und erfreulich.
Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, den Steuerfuss für das Jahr 2026 auf 58 Prozent der einfachen Steuer sowie den Bausteuerzuschlag auf 1,7 Prozent der einfachen Steuer und 5 Prozent der Erbschafts- und Schenkungssteuer festzusetzen. Der Bausteuerzuschlag ist zweckgebunden wie folgt zu verwenden:
- 0,5 Prozent der einfachen Steuer und 5 Prozent der Erbschafts- und Schenkungssteuer für die Sanierung der Lintharena SGU;
- 0,2 Prozent der einfachen Steuer für die Erweiterung der Lintharena SGU;
- 0,5 Prozent der einfachen Steuer für die Stichstrasse Näfels-Mollis;
- 0,5 Prozent der einfachen Steuer für die Querspange Netstal und den Ausbau der Netstalerstrasse.