Traktandum 12
A. Änderung der Verfassung des Kantons Glarus
B. Gemeindegesetz (Neuordnung des Gemeinderechts)
Das vorliegende totalrevidierte Gemeindegesetz stellt das Gemeinderecht auf eine bereinigte, neue Basis und bietet den Gemeinden eine zeitgemässe Grundlage für ihre Organisation. Verschiedenste Gesetzgebungsprojekte und namentlich die Gemeindestrukturreform haben zuvor zu zahlreichen Anpassungen und Streichungen im Gemeindegesetz geführt. Die Behandlung von zwei Memorialsanträgen an der Landsgemeinde 2023 gab die Stossrichtung für die vorliegende Totalrevision vor.
Das neue Gemeindegesetz will neuen Ideen Platz schaffen, ohne Bewährtes über Bord zu werfen. Die Gemeinden erhalten viel Gestaltungsspielraum und es wird ihnen viel Verantwortung übertragen. Sie sollen sich entweder für eine Gemeindeorganisation mit einem Gemeindeparlament oder für eine Gemeindeversammlung entscheiden können. Fällt die Wahl auf eine Organisation mit Gemeindeparlament, können die Gemeinden entscheiden, ob über Geschäfte in ihrer Kompetenz an der Urne oder an einer Gemeindeversammlung abgestimmt wird.
Unnötige oder mit Blick auf die politische Partizipation hinderliche Regelungen aus dem geltenden Recht wurden nicht ins neue Gemeindegesetz überführt (z. B. verschiedene Vorschriften zu Wahlen oder die strikte Zuweisung der Budget- und Rechnungsabnahmekompetenz an die Gemeindeversammlung).
Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, der entsprechenden Verfassungsänderung sowie dem Gesetzentwurf zuzustimmen.