Traktandum 11
Änderung des Gesetzes über Schule und Bildung
Zwei politische Vorstösse aus dem Landrat geben Anlass für die vorliegende Teilrevision des Gesetzes über Schule und Bildung. Das Postulat Samuel Zingg, Mollis, und Unterzeichnende «Attraktive Rahmenbedingungen im Bildungsbereich» verlangt bessere Rahmenbedingungen, um dem Fachkräftemangel bei Lehrpersonen entgegenzuwirken. Das Postulat Thomas Kistler, Niederurnen, und Unterzeichnende «Klare Zuständigkeiten im Bereich der Volksschule» fordert eine Prüfung der Kompetenzen der verschiedenen Involvierten auf Stufe Gemeinde und Kanton im Bildungsbereich. Die Teilrevision wird genutzt, um das Gesetz stellenweise formal anzupassen und verschiedene Änderungen der Praxis und Regelungen an die aktuellen Gegebenheiten anzugleichen.
Der Kanton Glarus hat bei der Altersentlastung für Lehrpersonen gegenüber den umliegenden Kantonen Nachholbedarf. Der Landrat verzichtete jedoch auf eine konkrete Regelung im Gesetz. Diese soll später auf Verordnungsstufe erfolgen.
Die Gemeinden sollen einen erheblichen Gestaltungsspielraum erhalten, um lokale Gegebenheiten berücksichtigen zu können. Um Zuständigkeitskonflikte und Doppelspurigkeiten zu vermeiden, werden die bisherigen Schulkommissionen durch vom Gemeinderat gewählte Fachkommission, sogenannte Bildungskommission, ersetzt.
Die Änderungen benötigen nach der Annahme durch die Landsgemeinde Zeit für die Umsetzung. Die meisten Änderungen treten deshalb erst auf das Schuljahr 2026/2027, d. h. auf den 1. August 2026, in Kraft.
Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, der entsprechenden Gesetzesänderung zuzustimmen.