Traktandum 6
Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sozialhilfe
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Das Kantonale Veloweggesetz wird unverändert angenommen.
Die Landsgemeinde 2006 beschloss die Kantonalisierung des Sozial- und Vormundschaftswesens per 2008. 2015 nahm der Regierungsrat Kenntnis vom Abschlussbericht dazu. 2019 entschied er, die Abteilung Soziale Dienste einer Organisationsanalyse zu unterziehen. Damit sollte den Sozialen Diensten eine Weiterentwicklung ermöglicht werden. Die daraus resultierende Empfehlung war, die bisherigen drei Stützpunkte der Sozialen Dienste an einem zentralen Standort in Glarus zusammenzuführen. Die Vorteile wären mehr Klarheit über Abläufe und Zuständigkeiten sowie die Verbesserung der schon guten Qualität der Dienstleistungen. Der Regierungsrat befürwortet diese Weiterentwicklung. Zu deren Umsetzung ist eine geeignete Liegenschaft notwendig. Das Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe muss angepasst werden, denn dieses sieht aktuell vor, dass in jeder Gemeinde ein Stützpunkt der Sozialen Dienste betrieben wird. Die Aufhebung dieser Bestimmung bildet das Kernstück dieser Vorlage.
Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, der Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sozialhilfe zuzustimmen.
- Heinz Hürzeler
- Luchsingen
Heinz Hürzeler stellt einen Änderungsantrag.
- Andrea Trummer
- Landrätin, Die Mitte, Glarus
Andrea Trummer beantragt, die Vorlage unverändert anzunehmen.
- Marianne Lienhard
- Regierungsrätin, SVP, Elm
Regierungsrätin Marianne Lienhard beantragt, die Vorlage unverändert anzunehmen und alle Änderungsanträge abzulehnen.