Traktandum 3
Festsetzung des Steuerfusses für das Jahr 2025
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Die Landsgemeinde beschliesst den Steuerfuss 2025 wie beantragt.
Stillschweigend angenommen
Das Budget 2024 weist bei einem Aufwand von 439,3 und einem Ertrag von 432,6 Millionen Franken einen Aufwandüberschuss von 6,7 Millionen Franken aus. Die Bruttoinvestitionen betragen 63,6 Millionen Franken. Der Integrierte Aufgaben- und Finanzplan (IAFP) 2025–2027 prognostiziert Aufwandüberschüsse zwischen 10,6 und 19,0 Millionen Franken. Treffen die budgetierten und prognostizierten Defizite der Jahre 2024–2027 ein, würde sich das Nettovermögen von 119,9 bis Ende 2027 um 54,9 Millionen Franken markant reduzieren. Der Kanton lebt somit aktuell von seiner Substanz und hat ein Ausgabenproblem. Einsparungen sind unumgänglich. Der Regierungsrat erarbeitet ein umfassendes Entlastungspaket zuhanden des Landrats.
Der Landrat beantragt, den Steuerfuss für das Jahr 2025 auf 58 Prozent der einfachen Steuer sowie den Bausteuerzuschlag auf 1,7 Prozent der einfachen Steuer und 5 Prozent der Erbschafts- und Schenkungssteuer festzusetzen. Der Bausteuerzuschlag ist zweckgebunden wie folgt zu verwenden:
- 0,5 Prozent der einfachen Steuer und 5 Prozent der Erbschafts- und Schenkungssteuer für die Sanierung der Lintharena SGU;
- 0,2 Prozent der einfachen Steuer für die Erweiterung der Lintharena SGU;
- 0,5 Prozent der einfachen Steuer für die Stichstrasse Näfels-Mollis;
- 0,5 Prozent der einfachen Steuer für die Querspange Netstal und den Ausbau der Netstalerstrasse.