Traktandum 9
Änderung des Gesetzes über die Standortförderung
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Die Vorlage wird unverändert genehmigt.
Die Standortförderung des Kantons Glarus verfolgt das Ziel, ein nachhaltiges Wachstum der Volkswirtschaft zu unterstützen, die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen und die Standortqualität zu fördern. Die bisherige Standortförderung fokussiert auf die Gewährung von Finanzhilfen. Seit Errichtung des Wirtschaftsförderungsfonds (heute Standortförderungsfonds) in den 1970er-Jahren wurden rund 25 Millionen Franken für Bürgschaften, Darlehen und Zinskostenbeiträge gesprochen. Per September 2022 wies der Fonds noch ein Vermögen von 2,45 Millionen Franken aus. Der Fondsbestand ist allerdings weitgehend verbürgt und damit nicht verfügbar.
Künftig soll der Kanton nicht nur Finanzhilfen gewähren können, sondern auch eine aktive Bodenpolitik in Form eines Flächenmanagements betreiben. So kann er gemäss vom Landrat noch zu definierenden Vorgaben Areale erwerben und Flächen für die Ansiedlung von Unternehmen aktiv entwickeln. Um dies zu ermöglichen, muss das Gesetz über die Standortförderung angepasst werden.
Diese Gesetzesanpassung hat selbst keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen. Um den Vollzug des Gesetzes im bisherigen Rahmen sicherzustellen und zusätzlich eine aktive Bodenpolitik betreiben zu können, bedarf es jedoch weiterer Mittel. Der Landrat legte mit dem Budget 2023 bereits 2,5 Millionen Franken in den Standortförderungsfonds ein. Damit soll die Handlungsfähigkeit im Bereich der Finanzhilfen sichergestellt werden. Es ist vorgesehen, dass der Landrat weitere Mittel zur Verfügung stellt, sobald die gesetzliche Grundlage und die Rahmenbedingungen für das Flächenmanagement bekannt sind.
Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, der Änderung des Gesetzes über die Standortförderung zuzustimmen.
- Danielle Hefti
- GLP, Braunwald
Namens der Grünliberalen stellt Danielle Hefti den Abänderungsantrag, im Artikel 14 einen Absatz zu ergänzen: Alle vier Jahre solle ein Wirksamkeitsbericht zum Flächenmanagement erstellt werden, der vom Landrat zu genehmigen sei.
«Sorgsamer Umgang mit dem Boden ist uns wichtig», sagt Hefti. Der Vorschlag des Landrats sei sinnvoll, Standortförderung wichtig. Flächen entwickeln, könne zielführend sein, wichtige Projekte am richtigen Ort zu verwirklichen.
Aber: Eine Abschätzung des Nutzens sei zwar schwierig, die Verwendung der Steuergelder aber zu überprüfen. Wenn man aber in den Immobilienmarkt eingreife, riskiere man eine Preissteigerung.
- Heinz Hürzeler
- BBB, Luchsingen
Heinz Hürzeler fordert, Artikel 8 Absatz 1b zu streichen und kein Flächenmanagement einzuführen. Der Regierungsrat solle nicht zum Immobilienmakler werden.«Es gibt genug Immobilienhändler, welche die Bedürfnisse der Wirtschaft bedienen können», sagt Hürzeler.
- Priska Müller Wahl
- Landrätin, Grünliberale, Niederurnen
Priska Müller lehnt den Streichungsantrag Hürzeler ab und unterstützt den Zusatzantrag Hefti für den Wirksamkeitsbericht.
Die Anwendungsfelder seien noch nicht klar und auch nicht die Punkte, wo Erfolge erreicht werden. Mit anderen Kantonen wie Uri oder Aargau sei ein Vergleich kaum möglich.
Es gehe um grosse Beträge von fünf oder zehn Millionen Franken. Da brauche es eine Überprüfung, ob die gesteckten Ziele erreicht werden. «Nur mit dem Zusatz haben Sie Gewähr, dass alle vier Jahre im Landrat und im Umfeld auch in den Medien über die Wirksamkeit des Fonds berichtet wird.»
- Pascal Bircher
- Braunwald
Pascal Bircher stellt schlussendlich keinen Antrag. Er sagt aber: Man könnte die alten Fabriken in Diesbach für eine Universität nutzen, ein Hotel schaffen. Das würde Touristen bringen und Arbeitsplätze schaffen. Es sollten auch Standorte wie das Sardona in Elm unterstützt werden.
- Roger Schneider
- Landrat, Präsident der Kommission Bildung/Kultur und Volkswirtschaft/Inneres, FDP, Mollis
Roger Schneider beantragt unveränderte Zustimmung.
Das Gesetz habe sich bewährt und solle nun erneuert werden. Unternehmen benötigten qualifizierte Mitarbeitende, aber auch Raum am richtigen Ort und mit guter Erschliessung. Das seien wichtige Voraussetzungen für eine prosperierende Wirtschaft.
«Bisher konnte der Kanton nur reagieren, aber nicht agieren.» Ein aktives Flächenmanagement ermögliche ihm, proaktiv zu handeln und Flächen gezielt zu erwerben und dann wieder einzusetzen.
Den Wirksamkeitsbericht habe der Landrat abgelehnt, weil es bereits den Tätigkeitsbericht des Kantons und den Bericht der Geschäftsprüfungskommission gebe.
- Marianne Lienhard
- Regierungsrätin, Volkswirtschaft und Inneres
Marianne Lienhard beantragt unveränderte Zustimmung. Der Änderungsantrag Hürzeler sei eine faktische Ablehnung des Antrags.
Der Regierungsrat sei sowieso gehalten, Rechenschaft abzulegen. Für die nötige Finanzierung brauche es Antrag an den Landrat und auch wieder die entsprechenden Begründungen. Die Idee des Flächenmanagements sei nicht neu, in der Vergangenheit habe es sich schon bewährt, wo die Gemeinden Flächen bewirtschaften konnten.