Traktandum 8
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Umweltschutz (Nachsorge von Deponien)
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Die Stimmberechtigen stimmen der Gesetzesänderung stillschweigend zu.
Deponien müssen am Ende ihrer Nutzungsdauer nach Massgabe des Bundesrechts ordnungsgemäss abgeschlossen werden. Nach Abschluss der Deponie sind der Unterhalt der Anlagen und die allgemeine Nachsorge sicherzustellen. Die Nachsorgephase beinhaltet die Sicherung und Beobachtung der Deponie. Am Ende dieser Phase sollte die Deponie in einem Zustand sein, in dem sie die Umwelt nicht mehr beeinträchtigt. Diese Phase kann mehrere Jahrzehnte dauern.
Mit der Vorlage sollen für die in Betrieb stehenden und geplanten Deponien im Kanton Glarus genaue Regeln für die Nachsorge und deren Finanzierung geregelt werden. Insbesondere soll sichergestellt werden dass die Deponieinhaber Finanzmittel für die Nachsorge bereitstellen.
Zudem soll der Regierungsrat die Kompetenz erhalten, eine Nachsorgevorordnung zu erlassen. Diese regelt die Pflichten der Deponieinhaber und die Zahlungskonditionen.
Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, der Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Umweltschutz zuzustimmen.
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