Traktandum 8
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Umweltschutz (Nachsorge von Deponien)
Video
Die Stimmberechtigen stimmen der Gesetzesänderung stillschweigend zu.
Deponien müssen am Ende ihrer Nutzungsdauer nach Massgabe des Bundesrechts ordnungsgemäss abgeschlossen werden. Nach Abschluss der Deponie sind der Unterhalt der Anlagen und die allgemeine Nachsorge sicherzustellen. Die Nachsorgephase beinhaltet die Sicherung und Beobachtung der Deponie. Am Ende dieser Phase sollte die Deponie in einem Zustand sein, in dem sie die Umwelt nicht mehr beeinträchtigt. Diese Phase kann mehrere Jahrzehnte dauern.
Mit der Vorlage sollen für die in Betrieb stehenden und geplanten Deponien im Kanton Glarus genaue Regeln für die Nachsorge und deren Finanzierung geregelt werden. Insbesondere soll sichergestellt werden dass die Deponieinhaber Finanzmittel für die Nachsorge bereitstellen.
Zudem soll der Regierungsrat die Kompetenz erhalten, eine Nachsorgevorordnung zu erlassen. Diese regelt die Pflichten der Deponieinhaber und die Zahlungskonditionen.
Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, der Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Umweltschutz zuzustimmen.
Es gibt keine Wortmeldungen.
Downloads
Traktanden
-
1
Eröffnung der Landsgemeinde
-
2
Wahlen
-
3
Festsetzung des Steuerfusses für das Jahr 2024
-
4
Organisation der kommunalen Legislativen; Grundsatzentscheid
-
5
Änderung des Gesetzes zur Entwicklung des Tourismus
(Anpassung Auftrag und Auftragsvergabe Marktbearbeitung) -
6
Änderung des Raumentwicklungs- und Baugesetzes
-
7
A. Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung
B. Beschluss über die Äufnung des Arbeitslosenfürsorgefonds mit 1 Million Franken -
8
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Umweltschutz (Nachsorge von Deponien)
-
9
Änderung des Gesetzes über die Standortförderung
-
10
A. Beitritt zur revidierten Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen
-
11
Memorialsantrag «Veranlagung von Runsenkorporationsmitgliedern»
-
12
A. Änderung des Steuergesetzes