Traktandum 7
A. Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung
B. Beschluss über die Äufnung des Arbeitslosenfürsorgefonds mit 1 Million Franken
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Die Vorlage wird stillschweigend genehmigt.
Der Kanton Glarus muss sich verstärkt mit den gesellschaftlichen und technischen Veränderungen der nahen Zukunft befassen, insbesondere mit der Transformation der digitalen Arbeit. Dieser technologische Wandel ist auch für Arbeitnehmende im Kanton Glarus spürbar. Um die Bevölkerung für den Arbeitsmarkt der Zukunft zu rüsten, sollen digitale Grundkompetenzen vermittelt werden. Damit soll die aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung drohende Arbeitslosigkeit verhindert und gleichzeitig dem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden. Entsprechende Massnahmen benötigen eine nachhaltige Finanzierung.
Ein wichtiges Instrument zur Stärkung der Arbeitsmarktfähigkeit von Personen und der präventiven Verhinderung von Arbeitslosigkeit ist der Arbeitslosenfürsorgefonds. Dieser wurde zur Finanzierung der Weiterbildung und Umschulung von arbeitslosen Versicherten geschaffen und stand bisher auch für die Finanzierung von Beiträgen an ausgesteuerte Personen und für Erwerbsersatzleistungen für einkommensschwache Eltern (EEL) zur Verfügung.
Solche Erwerbsersatzleistungen wurden in den letzten Jahren stark nachgefragt. Seit dem Jahr 2000 reduzierten sich die verfügbaren Mittel von 6,5 Millionen Franken auf rund drei Millionen Franken per Ende 2022. Zinserträge können nicht mehr verbucht werden, womit dem Fonds keine Mittel mehr zufliessen. Die Gelder aus dem Arbeitslosenfürsorgefonds sollen deshalb künftig nur noch in die Prävention von Arbeitslosigkeit und der späteren Aussteuerung fliessen. Die Finanzierung der EEL muss deshalb neu geregelt werden.
Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, die Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung – und damit verbunden der Änderung des Gesetzes über die Erwerbsersatzleistungen für einkommensschwache Eltern – zuzustimmen. Ebenso soll der Äufnung des Arbeitslosenfürsorgefonds mit einer Million Franken zugestimmt werden.
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