Traktandum 5
Änderung des Gesetzes zur Entwicklung des Tourismus
(Anpassung Auftrag und Auftragsvergabe Marktbearbeitung)
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Der Vorlage wird unverändert zugestimmt. Der Antrag von Fernando Reust wird als unzulässig erklärt.
Der Landsgemeinde wird eine Änderung des Gesetzes zur Entwicklung des Tourismus unterbreitet. Damit soll die Auftragsvergabe für die Marktbearbeitung im Tourismus eine neue gesetzliche Grundlage erhalten. Diese bezweckt, die Zusammenarbeit zwischen Kanton, Gemeinden und Vermarktungsorganisation zu vereinfachen. Diese soll nicht mehr im Ausschreibungsverfahren erfolgen, sondern auf Gesuch hin. Die Voraussetzungen und Bedingungen dafür werden rechtlich festgelegt.
Neu regelt der Besteller die Modalitäten der Leistung mit dem berücksichtigten Gesuchsteller in einer Leistungsvereinbarung. Die Änderung des Verfahrens erübrigt die regelmässige Durchführung von Ausschreibungen und reduziert damit den Verwaltungsaufwand. Für die Tourismusorganisation kann so zudem die notwendige Planungssicherheit geschaffen werden, während für die Auftraggeber – also den Kanton und die Gemeinden – eine verlässliche Konstanz erreicht wird. Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, der Vorlage unverändert zuzustimmen.
Im Frühjahr 2019 hatte die Visit Glarnerland AG nach einer Ausschreibung den Auftrag zur Vermarktung des Glarner Tourismus erhalten. Dazu wurde eine Leistungsvereinbarung mit dem Kanton und den Gemeinden abgeschlossen. Die Laufzeit der Vereinbarung startete per 1. Juli 2019 und endete an sich am 30. Juni 2022. Im Herbst 2021 beschlossen sowohl der Landrat als auch die drei Glarner Gemeinden eine Verlängerung des Mandats der Visit Glarnerland AG von Mitte 2022 bis Ende 2027. Die bestehende Leistungsvereinbarung wurde in der Folge bis Ende 2023 verlängert.
- Fernando Reust
- Ennetbühls
Fernando Reust stellt Änderungsanträge. Zum einen: Die Tourismusorganisation solle Mitspracherecht und Vetorecht bei allen Bauvorhaben im Kanton erhalten. Zum anderen: Ein einjähriges Moratorium für Laubbläser und «Fräsen»: «Der Lärm muss weg!»
Der Landammann unterbricht ihn, weil die Anträge nicht zum Thema des Geschäftes passten und unzulässig seien.