Traktandum 4
Organisation der kommunalen Legislativen; Grundsatzentscheid
Video
Beide Memorialsanträge werden deutlich abgelehnt.
Ende März 2021 reichte die SP des Kantons Glarus den Memorialsantrag «Glarner Gemeinden 2030» ein. Einige Wochen später reichten mehrere Stimmberechtigte den Memorialsantrag «Gemeindeautonomie stärken, politische Partizipation fördern» ein. Beide Anträge sind in der Form der allgemeinen Anregung verfasst. Sie haben zum Ziel, die kommunalen Legislativen neu zu gestalten.
Der Memorialsanstrag «Glarner Gemeinden 2030» fordert, dass die kantonalen Rechtsgrundlagen den Gemeinden zwingend vorschreibt, ein Gemeindeparlament einzuführen. Zudem fordert die SP die Einführung von Referenden an der Urne sowie eine Verpflichtung der Gemeinden, die Vorsteherschaft im Hauptamt (80 bis 100 Stellenprozent) mit drei bis fünf Mitgliedern zu besetzen.
Der Memorialsantrag «Gemeindeautonomie stärken, politische Partizipation fördern» fordert in Bezug auf die kommunalen Legislativen eine weitgehende Deregulierung der kantonalrechtlichen Vorgaben und damit mehr Freiheit für die Gemeinden bei der Ausgestaltung ihrer Legislativen.
Regierungs- und Landrat lehnen die beiden Memorialsanträge ab. Die detaillierte politische Debatte über die künftige Ausgestaltung der Gemeindelegislativen soll im Rahmen der Totalrevision des Gemeindegesetzes und auf der Grundlage eines konkreten Vorschlags des Regierungs- und Landrats geführt werden.
A. Memorialsantrag «Gemeindeautonomie stärken, politische Partizipation fördern» B. Memorialsantrag «Glarner Gemeinden 2030»