Traktandum 12
A. Änderung des Steuergesetzes
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Teil A. Steuergesetz: wird stillschweigend genehmigt.
Teil B: Die Vorlage wird unverändert genehmigt. Es wird keine Befristung des Finanzausgleichs eingefügt.
Die Vorlage beinhaltet einerseits eine Änderung des Steuergesetzes. Weil im Zusammenhang mit einer Überprüfung der kantonalen Steuerstrategie auch die Auswirkungen der Umsetzung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) auf den Kanton und die Gemeinden analysiert wurden, befasst sich diese Vorlage auch mit dem kantonalen Finanzausgleich.
Die Steuerstrategie des Kantons Glarus von 2007 verfolgt zwei Ziele: Die Steuerbelastung für natürliche Personen bewegt sich im schweizerischen Mittel und diejenige für juristische Personen – also vor allem Unternehmen – ist vergleichbar mit dem Niveau der wichtigsten Konkurrenten im interkantonalen Steuerwettbewerb. Damit soll das Portemonnaie der Bevölkerung geschont und die Attraktivität des Kantons Glarus als Wohn- und Arbeitsort gesichert werden. Zur Umsetzung der Steuerstrategie entlastete der Kanton Glarus die natürlichen und juristischen Personen ab 2007 schrittweise.
Die Steuerstrategie und deren Umsetzung werden immer wieder überprüft. Das neueste externe Gutachten von 2022 kommt zum Schluss, dass die Ziele der Steuerstrategie grundsätzlich immer noch erreicht sind. Handlungsbedarf würde bezüglich der Einkommenssteuer am ehesten bei den Verheirateten und bei der Vermögenssteuer beim Mittelstand mit Vermögen zwischen 250 000 und 500 000 Franken bestehen. Bei den juristischen Personen gibt es gemäss Studie keinen Handlungsbedarf.
Der Regierungsrat schlug dem Landrat in der Folge eine Erhöhung der Abzüge bei den Vermögenssteuern und eine Senkung des Kantonssteuerfusses um einen Prozentpunkt vor. Der Landrat beantragt hingegen, auf die vom Regierungsrat vorgeschlagenen Anpassungen zu verzichten und nur die Einkommenssteuertarife bei Verheirateten per 1. Januar 2024 zu senken.
Zudem verlangt das Steuergesetz, dass der Regierungsrat dem Landrat Bericht und Antrag auf Anpassung der Steuersätze und Abzüge unterbreitet, wenn die Teuerung um mindestens zehn Prozent gestiegen ist. Ende September 2022 wurde dieser massgebende Grenzwert überschritten. Eine Prüfung der Steuersätze zeigt jedoch, dass diese mit der Umsetzung der Steuerstrategie in den vergangenen Jahren bereits deutlich stärker gesenkt und damit die Teuerung bereits kompensiert wurde. Eine zusätzliche Senkung der Steuersätze zum Ausgleich der kalten Progression wäre mit Mindereinnahmen von bis zu 9,8 Millionen Franken verbunden. Eine solche Reduktion der Steuersätze wäre für Kanton und Gemeinden finanziell nicht tragbar. Hingegen soll die kalte Progression bei diversen Abzügen ausgeglichen werden. Künftig soll die kalte Progression bei den Steuersätzen und Abzügen jährlich automatisch ausgeglichen werden.
Ausserdem sind verschiedene Änderungen im Steuerrecht des Bundes zwingend im kantonalen Steuerrecht umzusetzen. Es geht dabei um die steuerliche Behandlung finanzieller Sanktionen, die Steuerfreiheit von Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose und die Aktienrechtsrevision 2020.
Im Zusammenhang mit der Umsetzung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) wurde der Regierungsrat gesetzlich verpflichtet, dem Landrat Bericht über die Auswirkungen der Umsetzung des STAF im Kanton Glarus zu erstatten und allenfalls unbefristete Ausgleichmassnahmen zu beantragen.
Aufgrund seiner Analyse und der Vernehmlassung kam der Regierungsrat zum Schluss, dass eine Anpassung des Finanzausgleichs und unbefristete Ausgleichsmassnahmen zum aktuellen Zeitpunkt nicht zweckdienlich sind. Der Regierungsrat schlug daher vor, die bisherigen Ausgleichsmassnahmen grundsätzlich unverändert um drei Jahre zu verlängern. Einzig der vom Kanton finanzierte Ausgleichsbeitrag zugunsten der ressourcenschwachen Gemeinden sollte um 300 000 Franken auf 1,5 Millionen Franken erhöht werden.
Der Landrat stimmte der Analyse des Regierungsrats grundsätzlich zu, war aber der Ansicht, dass die Änderung des Finanzausgleichsgesetzes genutzt werden müsse, um namentlich die Gemeinde Glarus Süd aufgrund der in den vergangenen Jahren deutlich gestiegenen Sonderlasten und der schwierigen finanziellen Lage rascher und wirksamer zu unterstützen.
Der Landrat beantragt der Landsgemeinde daher folgende Anpassungen des Finanzausgleichs:
- Ressourcenausgleich: Unbefristete Anpassung des Disparitätenabbaus auf 30 Prozent und Aufhebung der Begrenzung der Zahlungen im Ressourcenausgleich auf 500 000 Franken;
- Lastenausgleich: Erhöhung der Dotation um 2 Millionen auf insgesamt 3 Millionen Franken; davon profitiert die Gemeinde Glarus Süd;
- STAF-Ausgleich: Verlängerung des STAF-Ausgleichs bis Ende 2027 und Erhöhung der Dotation um 0,3 Millionen auf 1,5 Millionen Franken pro Jahr. Davon erhält die Gemeinde Glarus Nord 1 Million Franken und die Gemeinde Glarus Süd 0,5 Millionen Franken.
B. Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen dem Kanton und den Gemeinden