Traktandum 11
Memorialsantrag «Veranlagung von Runsenkorporationsmitgliedern»
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Der Memorialsantrag wird abgelehnt.
Die Runsenkorporation Rüti möchte, dass Runsenkorporationen ihre Mitglieder in einem einfachen Verfahren belasten dürfen. Konkret sollen Korporationen mit Runsen ohne übermässiges Schadenpotenzial und überlappenden Gefährdungsperimetern eine Veranlagung mit einheitlichen Perimeterbeiträgen durchführen können. Das Gefahrenelement soll in diesen Fällen nicht mehr zwingend in die Veranlagung einfliessen.
Dadurch müssten die Korporationen keine Gefahrenkarten vor allen Massnahmen mehr erstellen. Die Gefahrenkarten zeigen auf, wie stark eine Liegenschaft von Schutzmassnahmen profitiert, die durch die Korporation umgesetzt wurden. Davon hängt wiederum die höhe des Beitrags eines Liegenschaftsbesitzers an die Korporation ab. Die Antragstellerin erachtet die Erarbeitung dieser Grundlagen als aufwendig und unnötig.
Der Landrat empfiehlt die Ablehnung des Memorialsantrags. Denn dessen Umsetzung lässt sich nicht mit dem Rechtsgleichheitsgebot vereinbaren: Wer stärker von den Massnahmen einer Korporation profitiert, muss sich daran auch stärker beteiligen. Einheitliche Beiträge sind nur dort grundsätzlich möglich, wo namentlich auch die Gefährdung gleich gross ist. Um dies festzustellen, ist in jedem Fall eine Gefahrenkarte vor allen Massnahmen zu erstellen. Das eigentliche Ziel der Antragstellerin, auf solche Karten verzichten zu können, lässt sich somit nicht realisieren. Die Antragstellerin wollte ihren Antrag dann auch zurückziehen, was aufgrund des fortgeschrittenen Prozesses jedoch rechtlich nicht mehr möglich war.
- Fritz Tresch
- Rüti
Fritz Tresch, der selber Präsident der antragstellenden Kommission ist, beantragt die Annahme des Antrages.
Begründung
Die damalige Gemeinde Rüti habe etliche kleine und zum Teil schlafende Korporationen zu einer gemeindeweiten Gesamtkorporation zusammengefasst. Etwas, das seit bald 30 Jahren funktioniere, solle nicht ohne Not geändert werden. Die Regierung habe bei der Annahme die Möglichkeit, deren Forderungen ins neue Wasserbaugesetz einzubauen. Bis dahin könnten die Runsen aufgrund ihrer gültigen Statuten weiterarbeiten.
- Hans Peter Gisler
- Hätzingen
Hanspeter Gisler beantragt Ablehnung.
Runsenkorporationen seien eine schwierige Angelegenheit. Wenn Landrat und Regierung der Meinung seien, das Gesetz passe nicht mehr, müsse man es ändern. Der Gefahrenplan sei der Tod des Glarner Hinterlandes, weil Versicherungs- und Hypothekarkosten steigen würden. Es brauche stattdessen einen Ereignisplan
- Roger Schneider
- Landrat, Präsident der Kommission Bildung/Kultur und Volkswirtschaft/Inneres, FDP, Mollis
Roger Schneider beantragt Ablehnung. Der Wunsch nach Vereinfachung sei nachvollziehbar. Der Lösungansatz führe aber unweigerlich zu Verstössen gegen übergeordnete Gesetze.
- Marianne Lienhard
- Regierungsrätin, Volkswirtschaft und Inneres
Regierungsrätin Marianne Lienhard sagt ebenfalls, die Forderung sei mit dem Wasserrecht unvereinbar. Es brauche nun ein neues Wasserrecht und eine Gesamtschau. Kurzfristige Änderung würden viel Arbeit, Zeit und Geld verschlingen, ohne eine Wirkung zu haben oder das Anliegen der Antragsteller zu erfüllen.