Traktandum 8
Änderung des Gesetzes über das Personalwesen
Beschluss
Die Vorlage wird stillschweigend genehmigt.
Die Vorlage verankert den vom Schweizer Volk beschlossenen zweiwöchigen bezahlten Vaterschaftsurlaub und den von der Bundesversammlung erlassenen vierzehnwöchigen Urlaub für die Betreuung von schwer kranken oder verunfallten Kindern für erwerbstätige Eltern im Gesetz über das Personalwesen. Dieses gilt grundsätzlich für die Angestellten der kantonalen Verwaltung.
Analog der Regelung für den Mutterschaftsurlaub soll dabei aber eine Lohnfortzahlung von 100 Prozent anstatt der bundesrechtlich vorgesehenen 80 Prozent gewährt werden. Die Mehrkosten für den Kanton gegenüber der aktuellen Regelung dürften rund 2000 bis 3000 Franken pro Jahr betragen.
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