Traktandum 7
A. Änderung der Verfassung des Kantons Glarus
B. Gesetz über die Glarner Kantonalbank
Die Vorlage wird mit klarem Mehr abgelehnt.
Die GLKB wird nicht weiter privatisiert.
Die Glarner Kantonalbank (GLKB) wurde an der Landsgemeinde 1883 geschaffen. Seither versorgt sie die Bevölkerung und Wirtschaft mit banküblichen Dienstleistungen. Heute ist der Kanton Mehrheitseigner. In den 2000er Jahren verfolgte die Bank eine risikoreiche und befremdende Wachstumsstrategie. Ein Wertberichtigungsbedarf von 96,8 Millionen Franken und ein Verlust von 56,8 Millionen Franken in der Jahresrechnung 2008 waren die Folge.
Die Politik reagierte umgehend: Der Landrat verabschiedete 2008 eine Eigentümerstrategie und die Landsgemeinde 2009 eine Änderung des Gesetzes über die Glarner Kantonalbank (Kantonalbankgesetz, KBG). Damit verbunden war die Vorgabe, dass sich die Bank so zu positionieren hat, dass sie mittel- bis langfristig (5 bis 10 Jahre) auf die Staatsgarantie verzichten kann. Unter Staatsgarantie versteht man hier die Haftung des Kantons für die Verbindlichkeiten der Bank, falls diese aufgrund einer Krise nicht in der Lage ist, diesen nachzukommen.
Wie eine externe Evaluation zeigt, wurde die Eigentümerstrategie von Bank und Kanton umgesetzt. Sie hat sich bewährt. Die GLKB entwickelte sich gut. Die Bank hat ihre Rentabilität und ihre Eigenmittel deutlich verbessert. Davon profitierte der Kanton, welcher seit der Neuausrichtung Einnahmen von insgesamt über 77 Millionen Franken verbuchte. Als das wichtigste Element der Eigentümerstrategie bewährte sich die Professionalisierung und Entpolitisierung des damaligen Bankrates (heute: Verwaltungsrat).
Die Voraussetzungen für eine Abschaffung der Staatsgarantie sind aufgrund der Entwicklung der Bank in den vergangenen Jahren geschaffen. Die GLKB kann die meisten Stress-Szenarien auch ohne Staatsgarantie überstehen. Mit der vorliegenden Totalrevision des Kantonalbankgesetzes wird diese nun auftragsgemäss abgeschafft und die bewährte Strategie der Entpolitisierung fortgesetzt. Der Kanton muss nicht mehr zwingend in der strategischen Führung vertreten sein und seine Beteiligung am Aktienkapital wird schrittweise in eine Minderheitsbeteiligung reduziert. Die GLKB wird von einer spezialgesetzlichen in eine privatrechtliche Aktiengesellschaft umgewandelt. Erhalten bleibt der Leistungsauftrag, wonach die GLKB zu einer aus gewogenen und nachhaltigen Entwicklung der glarnerischen Wirtschaft beitragen muss.
- Rahel Isenegger
- Landrätin, SP, Schwanden
Namens der SP verlangt Isenegger ein Nein.
Begründung
Es gehe um Verkauf und Privatisierung ohne jegliche Notwendigkeit. Ähnliche Vorstösse seien in anderen Kantonen abgelehnt worden.
20 andere Kantone kennten die Staatsgarantie ebenfalls und hielten daran fest.
Mit der Vorlage wolle man einen Vorentscheid für einen allfälligen Verkauf der GLKB schaffen, das sei anmassend. Bei einem Ja fehlten der Staatskasse 3 Millionen Franken Einnahmen aus der Abgeltung für Staatsgarantie.
Die Bank habe in den letzten Jahren gut gewirtschaftet, es bestehe kein Grund zu Änderungen. Der Kanton habe und brauche eine starke Kantonalbank, vor allem für den Erhalt von Arbeitsplätzen und Infrastrukturen.
- Franz Landolt
- Landrat, GLP, Näfels
«Wer würde ohne Not die beste Kuh aus dem Stall verkaufen?»
Die Staatsgarantie werde der Kanton auch ohne Mehrheitsbeiteiligung nicht los. Niemand glaube, dass der Kanton die Bank nicht retten würde, wenn sie in Schwierigkeiten käme.
Aber: Der Bank gehe es heute besser als je, der Kanton fahre gut mit der GLKB.
Der Bank komme der weitere geplante Teilverkauf nicht zugute, denn dadurch würde das Rating tiefer, weshalb sie mehr für ihre Kredite zahlen müsste.
Die Bank brauche weiter einen Bezug zur Bevölkerung und Politik, Gewinnoptimierung sei nicht oberstes Ziel. «Wir wollen die Beziehung behalten.»
- Rainer Meichtry
- Haslen
Er beantragt, die Gesetzesänderung abzulehnen.
Die Bank sei die Zweitgrösste gemessen an ihrer Kredittätigkeit, zwei Drittel der Glarner KMU seien mit ihr verbunden.
In den letzten Jahren musste der Kanton die Bank sanieren. Wieso solle er sie verkaufen, nun wo sie prosperiere?
Die heutige Eigentümerstrategie habe sich bewährt.
- Remo Goethe
- FDP, Glarus
Remo Goethe unterstützt die Verfassungs- und die Gesetzesänderung.
Die Guthaben der Bankkunden blieben auch ohne Staatsgarantie bis 100'000 Franken im Krisenfall durch die Finma-Regulierungen gesichert. Der Durchschnitt der Guthaben liege aber nur bei etwa 50'000 Franken.
Der Kanton trage künftig kein Risiko mehr, eine Rettung bei bleibendem Gesetz würde ihn aber im Extremfall bis maximal 350 Millionen Franken kosten.
Die Bank habe sich in den letzten Jahren im Markt erfolgreich bewährt, ihre Fesseln müssten gelöst werden. Die Staatsgarantie sei ein alter Zopf und gehöre abgeschnitten.
- Madlaina Brugger
- SP, Niederurnen
Madlaina Brugger unterstützt den Ablehnungsantrag.
Man solle nicht auf die 7 Millionen Franken verzichten, die der durchschnittliche Ertrag des Kantons aus der GLKB in den letzten Jahren gewesen sei. Nach einem Verkauf fliesse dem Kanton weniger Geld.
Was wir heute an der Kantonalbank hätten, sei gut und solle nicht geändert werden. Die Abgeltung der Staatsgarantie von 3.5 Millionen Franken jährlich decke das Risiko ab.
Stünde man in zehn Jahren wieder vor einer Krise der GLKB, dann würde die Landsgemeinde wohl trotzdem einer Rettung zustimmen.
Also sei ein Nein geboten.
- Daniel Schindler
- Glarus
Auch er beantragt Ablehnung «aus Verstand, Bauchgefühl und Herz».
Die Politik habe ihre Lehren aus der Krise von 2008 gezogen und heute stehe die Bank gut da. Dies auch, weil der Kanton die Mehrheit behalten habe und die GLKB dem Kanton Rechenschaft ablegen müsse.
Die Staatsgarantie würde implizit trotz der Privatisierung bestehen bleiben, doch der Kanton würde auf 3,5 Millionen Franken an Abgeltung verzichten.
Die wichtige Verbindung vom Kanton zur Bank würde verloren gehen, während heute der Regierungsvertreter im Verwaltungsrat intervenieren könne.
Externe Investoren könnten zu hoch hinaus wollen. Die GLKB brauche nicht mehr Freiheit, um sich weiter zu entwickeln, wie die anderen Kantonalbanken auch nicht.
- Andreas Zweifel
- Niederurnen
Die GLKB habe sich gut entwickelt und gelte als digitalste Bank der Schweiz, sie sei heute erfolgreich. Vor 15 Jahren war das anders, sie musste gerettet werden.
Zum Glück habe man das Gesetz angepasst und eine neue Eigentümerstrategie geschaffen. Schon damals habe man ins Auge gefasst, die Bank solle später privatisiert werden.
Mit dem Wachstum der Bilanzsumme sei das Risiko für den Kanton weiter gestiegen, sämtliche Steuereinnahmen von drei Jahren könnten im schlimmsten Fall nötig sein, um die Bank zu retten.
Das Risiko für Kanton und Steuerzahler sei einfach zu hoch, auch wenn die Wahrscheinlichkeit einer Krise geringer sei als auch schon. Doch der Fall könne weiterhin eintreten, das Risiko für den Kanton solle darum heute reduziert werden.
Die Einlagen seien trotzdem sicher.
Noch ein Wunsch an den Regierungsrat: «Bitte sorgen Sie dafür, dass die Interessen des Kantons weiter mit einer starken Persönlichkeit im Verwaltungsrat vertreten sind.»
- Thomas Tschudi
- Landrat, SVP, Näfels
Als Kommissionspräsident vertritt er die Vorlage.
Finanziell: Das Risiko einer Staatsgarantie von maximal 300 bis 350 Millionen Franken sei eine grosse Belastung, in anderen Kantonen seien Kantonalbanken untergegangen. Im Krisenfall geradestehen zu müssen, würde die Steuerzahler massiv belasten.
Emotional: Die Bank werde den Bezug zum Glarnerland und auch den Namen nicht verlieren. Viele der Angestellten würden auch weiterhin im Kanton wohnen. Die Mitsprache der Politik sei, wie die Vergangenheit gezeigt habe, keine Garantie für ein gutes Geschäften.
Auch bei der Liechtensteiner Landesbank habe sich mit der Abschaffung der Staatsgarantie nichts zum Negativen geändert.
Der Kurs der GLKB-Aktie sei seit Börsengang um 60 Prozent gestiegen, heute seien sie gut zu verkaufen. Würde ihr Kurs in einer Krise sinken, so wären sie kaum, respektive nur mit Verlust, zu veräussern.
- Marianne Lienhard
- Regierungsrätin, Departement Volkswirtschaft und Inneres, SVP
Namens des Regierungsrat beantragt sie, unverändert der Vorlage zuzustimmen.
Die Kantonalbank habe sich nach der Änderung des Gesetzes gut entwickelt, sie habe heute 325 Millionen Franken an freien Reserven. Sie habe heute 40 Prozent mehr Angestellte als nach der Krise.
Die GLKB solle aus ihrem strengen gesetzlichen Korsett befreit werden. Sie gebe sich heute neue Ziele, auch internationale ökologische Standards.
Die breitere Verteilung der Aktien mache die Risiken geringer.
Die GLKB werde fast schon als Milchkuh des Kantons dargestellt. Richtig sei, dass die Risiken der Staatsgarantie abgegolten würden, doch der Ertrag sei auch schon kleiner gewesen. Der Kanton bekomme zwar Dividende, habe damit aber auch Pflichten. Der Kanton solle davon entflochten werden, er habe auch andere sehr gute Anlagen getätigt, etwa beim Fonds aus dem Heimfallverzicht für das Kraftwerk Linth-Limmern.
Der Kanton wäre nicht gezwungen, die GLKB zu retten, wenn sie privatisiert wäre.
Als grösster Aktionär werde der Kanton auch bei einer weitergehenden Privatisierung die Wahlen in den Verwaltungsrat bestimmen können und er werde bestimmt dafür sorgen, dass seine Interessen gut vertreten seien.