Traktandum 6
Änderung des Gesetzes über den Brandschutz und die Feuerwehr
Die Vorlage wird ohne Wortmeldung angenommen.
Der Landsgemeinde wird eine Anpassung des Gesetzes über den Brandschutz und die Feuerwehr (Brandschutzgesetz) unterbreitet.
2013 liberalisierte die Landsgemeinde das Glarner Kaminfegerwesen weitgehend. Um die einheimischen Kaminfeger zu schützen, wurde jedoch eine Klausel in das Brandschutzgesetz aufgenommen. Sie schreibt vor, dass auswärtige Kaminfeger nur im Glarnerland tätig werden dürfen, wenn für die Glarner Kaminfeger im Wohnsitzkanton der auswärtigen Kaminfeger ein Gegenrecht gilt. Der Kanton Glarus selbst weist zunehmend einen Mangel an einheimischen Kaminfegern auf. Insbesondere aus dem benachbarten St. Galler Bezirk See-Gaster werden aufgrund noch gültiger früherer Zulassungen Kaminfegerleistungen erbracht. Diese würden ohne Massnahmen jedoch bald wegfallen, da der Kanton St. Gallen weiterhin am Kaminfegermonopol festhält. Damit dürften Glarner Feuerungsanlagen nicht mehr von St. Galler Kaminfegern gereinigt und gewartet werden.
Um langfristig ein ausreichendes Angebot an Kaminfegerdienstleistungen im Kanton Glarus sicherzustellen, soll der Marktzugang für ausserkantonale Kaminfeger erleichtert werden. Die Gegenrechtsklausel soll deshalb aus dem Brandschutzgesetz entfernt werden. Den Kaminfegern aus den Monopolkantonen, insbesondere aus den benachbarten Wirtschaftsräumen See-Gaster und Sarganserland, wird so der Markt geöffnet. Die Kontroll- und Reinigungsintervalle können dadurch besser eingehalten und damit der notwendige Personen- und Sachwertschutz gewährleistet werden. Neben der Streichung der Gegenrechtsklausel werden minime Präzisierungen im Gesetzestext vorgenommen. Die Glarnersach erhält zudem neu die Kompetenz, kostendeckende Gebühren zu erheben.
Keine Wortmeldung.