Traktandum 4
A. Änderung des Gesetzes über den Natur- und Heimatschutz
B. Memorialsantrag «Biodiversität im Kanton Glarus»
Die Vorlage wird stillschweigend genehmigt.
Der Landsgemeinde wird eine Änderung des Gesetzes über den Natur- und Heimatschutz unterbreitet. Damit wird die Erhaltung und Förderung der Biodiversität im Kanton Glarus gesetzlich verankert und die Grundlage für die Erarbeitung einer umfassenden Biodiversitätsstrategie geschaffen. Ausgangspunkt dieser Vorlage ist ein im Mai 2019 eingereichter Memorialsantrag der GLP des Kantons Glarus.
Im Juni 2020 präsentierte der Regierungsrat seine Vorschläge zur Umsetzung des Memorialsantrags. Einerseits wird der Zweckartikel des kantonalen Gesetzes über den Natur- und Heimatschutz mit dem Auftrag ergänzt, die Biodiversität sei zu fördern. Bisher enthielt er lediglich den Grundsatz, die biologische Artenvielfalt zu schützen. Im Sinne der Antragsteller wird zudem ein neuer Artikel 8a eingefügt, mit dem Auftrag an den Regierungsrat, eine Biodiversitätsstrategie zu erarbeiten und Massnahmen zum Schutz, zur Erhaltung und zur Förderung der Biodiversität zu treffen.
In der Vernehmlassung wurde die Wichtigkeit der Biodiversität anerkannt. Unbestritten war auch, dass es eine Gesamtstrategie braucht, welche die bestehenden und die künftigen Massnahmen mit Zielen einbindet. Diese soll regelmässig überprüft werden. Nach der Schaffung der gesetzlichen Grundlagen wird der Regierungsrat bis 2023 eine Biodiversitätsstrategie erarbeiten, die mit den Vorgaben des Bundes übereinstimmt. Sie enthält die Ziele des Kantons bezüglich Biodiversität, Massnahmen zur Erreichung der Ziele, Kosten dieser Massnahmen und einen Zeitplan. Über die definitive Umsetzung der Massnahmen und die Freigabe der dafür notwendigen Mittel soll später befunden werden.
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