Traktandum 17
Änderung der Verfassung des Kantons Glarus
(Aufhebung der Höchstaltersgrenze für öffentliche Ämter)
Die Vorlage wird abgelehnt. Die Altersgrenze gilt weiterhin auch für Laienrichter und -richterinnen sowie Ständeräte und -rätinnen.
Die in der Glarner Kantonsverfassung verankerte Höchstaltersgrenze von 65 Jahren für Mitglieder des Regierungsrates, die beiden Glarner Vertretungen im Ständerat sowie für sämtliche Richterinnen und Richter bildete seit ihrem Erlass im Jahr 1988 wiederholt Thema der politischen Debatte im Kanton Glarus. Letztmals lehnte die Landsgemeinde 2000 einen Memorialsantrag ab, welcher eine Aufhebung der Höchstaltersgrenze forderte.
Nachdem die Frage im Landrat 2016 wieder aufgenommen wurde, kam der Regierungsrat in einem Bericht 2018 nach einer Würdigung der Glarner Höchstaltersgrenze aus rechtswissenschaftlicher Sicht zum Schluss, dass die Frage, ob ältere Menschen von der Ausübung politischer Ämter durch Altersgrenzen ausgeschlossen werden sollen, primär gesellschaftspolitischer und nicht juristischer Natur sei. Entsprechend sah sich der Regierungsrat nicht veranlasst, von sich aus tätig zu werden. Nach seiner Auffassung hat sich die geltende Regelung zur Erreichung der damit angestrebten Ziele in der Praxis bewährt.
Mit der nun vorgeschlagenen Änderung der Kantonsverfassung wird ein parlamentarischer Auftrag – basierend auf einer Motion der landrätlichen Kommission Recht, Sicherheit und Justiz – aus dem Jahr 2019 umgesetzt. Damit forderte der Landrat die – zumindest teilweise – Aufhebung der Höchstaltersgrenze. Der Regierungsrat sprach sich im Grundsatz weiterhin für deren Beibehaltung aus, schlug jedoch eine differenziertere Lösung vor. So soll die Höchstaltersgrenze künftig nur noch für die Mitglieder des Regierungsrates sowie für die Gerichtspräsidien und die künftigen teilamtlichen Gerichtsvizepräsidien gelten. Bei diesen Funktionen steht die Organfunktion im Vordergrund. Die Höchstaltersgrenze für Milizrichterinnen und -richter sowie für die beiden Glarner Vertretungen im Ständerat soll jedoch abgeschafft werden. Eine Ausweitung der Höchstaltersgrenze auf Mitglieder kommunaler Behörden kann und soll im Zusammenhang mit der anstehenden Totalrevision des Gemeindegesetzes diskutiert und auf Gesetzesstufe verankert werden.
- Samuel Zingg
- Mollis
Präsident landrätliche Finanzaufsichtskommission, Samuel Zingg beantragt im Namen der SP, den Antrag abzulehnen.
Die Vorlage sei eine Idee, die einer Politiker:innen-Diskussion entspringe. Das Problem aus früheren Zeiten, als es zu Sesselklebereien gekommen sei und Politisierende nicht mehr hätten aufhören wollen, sei heute entschärft. «Lassen wir es doch, wie es bis jetzt funktioniert hat.»
- Fritz Schiesser
- Haslen
Fritz Schiesser sagt: «Der Geist ist willig, aber das Fleisch wird schwach.» Damit beantragt er, den Antrag der SP, gestellt von Samuel Zingg, zu unterstützen.
Die Gesetzesbestimmung habe etwas gebracht: Im Kanton Glarus seien heute die politischen Vertreterinnen und Vertreter wesentlich jünger als früher.
- Hansjörg Stucki
- Oberurnen
Hansjörg Stucki will die Höchstaltersgrenze ganz aufheben. Es brauche heute keine solchen Grenzen mehr.
- Bruno Gallati
- Landrat, Die Mitte, Näfels
Er empfiehlt eine unveränderte Zustimmung zum Antrag des Landrates.
Zu den geplanten Änderungen sagt er: Das Amt des Ständerates lasse mit einem Beschäftigungsgrad von maximal 40 bis 50 Prozent die Aufhebung Höchstaltersgrenze zu. Und bei den Milizrichterinnen und -richtern sei ihre Erfahrung und ihre zeitliche Verfügbarkeit sehr nützlich.
- Marianne Lienhard
- Regierungsrätin, Departement Volkswirtschaft und Inneres, SVP
Beantragt im Namen des Regierungsrats der Vorlage unverändert zuzustimmen.
Mit der heutigen Regelung sei man gut gefahren. Regierungsräte und -rätinnen sowie Gerichtspräsidierende sollten keine Ausnahme darstellen.